Erstellt am 22.08.2008 um 15:56 Uhr von Lotte
cala,
arbeitest Du Vollzeit oder Teilzeit? Bei Teilzeit hilft Dir vielleicht das TzBfG mit § 8 weiter.
Als Betriebsrat und auf kollektivrechtlicher Ebene solltet Ihr Euch zügig um Eure Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG § 87 (1) Punkt 2 und 3 kümmern und einfordern.
Erstellt am 22.08.2008 um 20:23 Uhr von Efaienaerbeer
Falls du den neuen Vertrag unterschrieben hast, kann der Arbeitgeber individualrechtlich die Lage der Arbeitszeit durch sein Direktionsrecht bestimmen und ist hier nur durch den relativ schwachen § 315 BGB (Billigkeit) beschränkt. Ein Weg hier raus wäre, mit deinem Chef schriftlich wieder betimmte Arbeitszeiten zu vereinbaren. Frag ihn. erzwingen kannst du es aber nicht.
Der Betriebsrat kann aber helfen. Bei der Lage der Arbeitszeit hat er ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG) und zwar auch bei den AN, die sich nach ihrem Arbeitsvertrag selbst nicht wehren können. Der BR macht eine Betriebsvereinbarung mit bestimmten Arbeitszeitregelungen für die verschiedenen Abteilungen und legt dort auch bestimmte Arbeitszeiten für die Teilzeitkräfte fest oder ein bestimmtes Prozedere, wie der jeweilige Dienstplan festgelegt wird und dass er immer vom BR zu genehmigen ist (dann könnt ihr nämlich blockieren, wenn einzelne AN Probleme mit der Schicht haben). Dann fordert der BR den Arbeitgeber auf, die BV mit ihm abzuschließen. Ggf. kann der BR über eine Einigungsstelle eine BV über die Arbeitszeiten erzwingen.
Erstellt am 22.08.2008 um 22:33 Uhr von yogi
Hallo cala,
ich arbeite schon 18 Jahre in einem Betrieb, mit einem Arb.vertrag 35 Std./woche
der AG ist aus dem AG-Verband ausgetreten.
Nun hieß es alle arbeiten absofort 40Std./Woche,man hat den Kollegen neue
Arb.verträge vorgelegt , die auch fleißig unterschrieben wurden.
Man legte auch mir so einen Vertrag vor,ich sagte nein danke,ich habe einen
gültigen Arbeitsvertrag, wenn sie unbedingt wollen so müsste der AG mir eine
Änderungskündigung vorlegen, das ist nicht passiert. So arbeite ich nun weiter
wie bisher.
Ich muß dazu sagen, wenn man länger als 10 Jahre im Betrieb ist und über
55 Jahre alt, so hat man laut Manteltarifvertrag den Alterkündigungsschutz.
Das heißt wenn man Gewerkschaftsmitglied ist gilt der nicht gekündigte
Tarifvertrag weiter,gekündigt wurde nur der Lohn-u.Gehalttarifvertrag.
Nach einer Rücksprache mit meiner Gewerkschaft würde mein AG beim
Arb.gericht mit Paucken und Trompeten verlieren.
Mich lässt man nun in Ruhe und ich mache weiterhin meine Arbeit wie bisher.
Die andern Kollegen fangen nun langsam an , über die neuen Arb.zeiten
zu stöhnen.
Gruß von yogi