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arbeitszeit

C
cala
Nov 2016 bearbeitet

hallo habe eine frage, bin seit 21 jahre bei einer firma beschäftigt, jetzt haben alle einen neuen vertrag bekommen. ich habe immer morgens gearbeitet im alten vertrag stehen auch meine arbeitszeiten. im neuen stehen keine arbeitszeiten mehr. habe auch manchmal mittags gearbeitet. da jetzt im neuen keine zeiten drin sind kann mein chef mich einsetzen wie er will, und hat auch laut getrommelt. ich habe eine 13 jährig tochter und kann nicht immer mittags plötzlich arbeiten. was kann ich tun. bin auch im betriebsrat.. werde mit gf auf jedenfall reden.... danke für tipps

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Community-Antworten (3)

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Lotte

22.08.2008 um 17:56 Uhr

cala, arbeitest Du Vollzeit oder Teilzeit? Bei Teilzeit hilft Dir vielleicht das TzBfG mit § 8 weiter. Als Betriebsrat und auf kollektivrechtlicher Ebene solltet Ihr Euch zügig um Eure Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG § 87 (1) Punkt 2 und 3 kümmern und einfordern.

E
Efaienaerbeer

22.08.2008 um 22:23 Uhr

Falls du den neuen Vertrag unterschrieben hast, kann der Arbeitgeber individualrechtlich die Lage der Arbeitszeit durch sein Direktionsrecht bestimmen und ist hier nur durch den relativ schwachen § 315 BGB (Billigkeit) beschränkt. Ein Weg hier raus wäre, mit deinem Chef schriftlich wieder betimmte Arbeitszeiten zu vereinbaren. Frag ihn. erzwingen kannst du es aber nicht.

Der Betriebsrat kann aber helfen. Bei der Lage der Arbeitszeit hat er ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG) und zwar auch bei den AN, die sich nach ihrem Arbeitsvertrag selbst nicht wehren können. Der BR macht eine Betriebsvereinbarung mit bestimmten Arbeitszeitregelungen für die verschiedenen Abteilungen und legt dort auch bestimmte Arbeitszeiten für die Teilzeitkräfte fest oder ein bestimmtes Prozedere, wie der jeweilige Dienstplan festgelegt wird und dass er immer vom BR zu genehmigen ist (dann könnt ihr nämlich blockieren, wenn einzelne AN Probleme mit der Schicht haben). Dann fordert der BR den Arbeitgeber auf, die BV mit ihm abzuschließen. Ggf. kann der BR über eine Einigungsstelle eine BV über die Arbeitszeiten erzwingen.

Y
yogi

23.08.2008 um 00:33 Uhr

Hallo cala, ich arbeite schon 18 Jahre in einem Betrieb, mit einem Arb.vertrag 35 Std./woche der AG ist aus dem AG-Verband ausgetreten. Nun hieß es alle arbeiten absofort 40Std./Woche,man hat den Kollegen neue Arb.verträge vorgelegt , die auch fleißig unterschrieben wurden. Man legte auch mir so einen Vertrag vor,ich sagte nein danke,ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag, wenn sie unbedingt wollen so müsste der AG mir eine Änderungskündigung vorlegen, das ist nicht passiert. So arbeite ich nun weiter wie bisher. Ich muß dazu sagen, wenn man länger als 10 Jahre im Betrieb ist und über 55 Jahre alt, so hat man laut Manteltarifvertrag den Alterkündigungsschutz. Das heißt wenn man Gewerkschaftsmitglied ist gilt der nicht gekündigte Tarifvertrag weiter,gekündigt wurde nur der Lohn-u.Gehalttarifvertrag. Nach einer Rücksprache mit meiner Gewerkschaft würde mein AG beim Arb.gericht mit Paucken und Trompeten verlieren. Mich lässt man nun in Ruhe und ich mache weiterhin meine Arbeit wie bisher. Die andern Kollegen fangen nun langsam an , über die neuen Arb.zeiten zu stöhnen. Gruß von yogi

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