Arbeitszeit
Wir sind ein 3-Schichtbetrieb und haben Verträge über eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. Jetzt ist unsere GF auf die Idee gekommen unsere tägliche Arbeitszeit um 15 min. bzw. 30 min. zu kürzen. Unser BR hat dem Ganzen stillschweigend zugesehen bzw zugestimmt. Bei einer 5-Tage Woche kämen wir auf zu wenig Wochenstunden. Die GF verlangt nun, dass wir pro Monat 1-2 Schichten mehr arbeiten um die Minusstunden auszugleichen. Dadurch haben wir z.T eine 6-Tage Woche, was bedeutet, dass wir ein 45-46,5 Std. Woche haben. Also arbeiten wir in beiden Fällen nicht Vertragsgemäß. Nun meine Frage: Begeht die GF einen einseitigen Vertragsbruch? Kann sie auf die Nacharbetung der Minusstunden bestehen, obwohl ich die 40 Std/Woche anbiete und mich dazu vertraglich verpflichtet habe. Kann die GF mich(ohne Not) zu einer 45-46,5 Std. verpflichten? Was kann/muss der BR tun(BetrVG??) Wo kann ich das nachlesen? Danke für die zahlreichen Antworten Ari
Community-Antworten (2)
23.05.2011 um 20:03 Uhr
AG und BR können nicht die arbeitsvertragliche Zeit ändern. Sie können nur die Verteilung auf die Tage regeln. So kann es dann dazu kommen, dass aus einer 5-Tage-Woche ggf. eine 6-Tage-Woche wird, wenn auch nur ggf. 1 x pro Monat. Wenn im ArbV oder Tv nicht die 5-Tage-Woche vereinbart ist. Bedeutet aber auch mehr Urlaub, da hier der gesetzl. nun 24 Tage anstatt 20 Tage ist. Hinzu kommt dann noch das tarifl. mehr.
Es muss aber kein AN mehr wie 40 Std. arbeiten ohne das es Mehrarbeit wäre.
PS: Die AN haben den BR den sie verdient haben, weil sie ihn ja gewählt haben. Wenn ihr also damit nicht einverstanden seid, solltet ihr es dem BR sehr deutlich sagen und auch, dass er nun nicht uaf WIederwahl hoffen darf.
24.05.2011 um 10:43 Uhr
unsere tägliche Arbeitszeit um 15 min. bzw. 30 min. zu kürzen. Also arbeiten wir in beiden Fällen nicht Vertragsgemäß.
Das ist zu wenig Fleisch um überhaupt sehen zu können ob Euer Betriebsrat und AG nicht sogar korrekt gehandelt haben.... WARUM soll denn die AZ entsprechend gekürzt werden, WAS steht denn genau im Arbeitsvertrag (vor allem bezüglich der Pausen?)
40h/Woche Dreischicht in 5 AT geht faktisch nur wenn die Pausen bezahlt werden oder der AG bislang keine Pausen vorgesehen hat (der Tag hat halt nur 24 Stunden). Je nach Situation kann es also durchaus sein das der AG jetzt seiner Verpflichtung (ArbZG!) nachkommt Pausen einzuführen (die nicht bezahlt werden, außer ein TV oder einzelvertragliche Vereinbarung sieht bezahlte Pausen vor) oder das es gemerkt hat das er von Vertrags wegen nicht verpflichtet ist die Pausen zu bezahlen (obwohl hier mittlerweile eine betriebliche Übung eingetreten sein dürfte wenn er die Pausen bislang immer bezahlt hat, vorausgesetzt es gab überhaupt Pausen!). Aber selbst wenn der AG vertraglich verpflichtet wäre die Pausen zu bezahlen und das jetzt einseitig ändert kann der BR faktisch nichts machen, diesen Vertragsbestandteil können nur die AN selbst einklagen, der BR ist da machtlos. Er kann nur die veränderte Situation mitgestalten, also die AZ entsprechend umverteilen. Und genau das hat er ja anscheinend gemacht. Einzig wenn sich die bezahlten Pausen aus TV ergeben und dieser im Betrieb zwingend ist kann sich der BR bei der Umverteilung der AZ auf die Hinterbeine stellen und einer Einigungsstelle gelassen ins Auge blicken.
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