Sie muss in jedem Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden (§ 43 BetrVG).

Dazu habe ich die frage muss das wirklich sein ???

Kann man nicht nur 2 mal im jahr eine machen ???

denn bei der letzten versammlung wurden alle themen angesprochen , und da bis jetzt nicht mehr viel neues dazu gekommen ist , denke ich mir , ist es eine reine zeit verschwendung und natürlich auch mit kosten verbunden , für 10 min da man eh nichts neues wirklich berichten kann , eine neue versammlung einzuberufen .

mfg Jonnson