Betriebsversammlung - Kann man nicht nur 2 mal im Jahr eine machen?
Sie muss in jedem Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden (§ 43 BetrVG).
Dazu habe ich die frage muss das wirklich sein ???
Kann man nicht nur 2 mal im jahr eine machen ???
denn bei der letzten versammlung wurden alle themen angesprochen , und da bis jetzt nicht mehr viel neues dazu gekommen ist , denke ich mir , ist es eine reine zeit verschwendung und natürlich auch mit kosten verbunden , für 10 min da man eh nichts neues wirklich berichten kann , eine neue versammlung einzuberufen .
mfg Jonnson
Community-Antworten (7)
08.08.2008 um 09:58 Uhr
Hallo Jonnson, wenn der BR und die Mitarbeiter damit zu frieden sind, kann man es bei zwei Betriebsversammlungen belassen, es verstößt aber gegen geltendes Recht. Wo kein Kläger, da ist kein Richter.
08.08.2008 um 10:42 Uhr
@Jonnson, warum hat der Gesetzgeber das wohl so gewollt? Sehr zum Ärgernis der GL.....oder der BR`s... wie du eine Betriebsversammlung als P(B)lattform für den BR nutzen kannst, kann man(n) lernen. Mir würden athok 10 Themen einfallen...aber dazu brauchts halt Grips und Phantasie....Schade...
08.08.2008 um 10:45 Uhr
@pit47 Was ist das für eine Antwort?
@Jonnson Wenn man sich entsprechend vorbereitet und eine BetrVers. als wirksamstes Mittel einer Öffentlichkeitsarbeit ansieht, dann kommt man fast automatisch zu Themen. Demnach würde ich die Pflicht zu vier BetrVers. im Jahr gerne als Chance ansehen und pit47-Antwort ignorieren.
08.08.2008 um 10:51 Uhr
@Kölner, jepp...wir könnten ja mal ein Themen-Ranking iniziieren.. .-)
08.08.2008 um 11:01 Uhr
08.08.2008 um 11:17 Uhr
@Kölner, die Antwort entspricht meiner Erfahrung aus vielen Betrieben. Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuh.
Wen es die Mehrheit der BR-Mitglieder nicht für nötig hält alle 3 Monate eine BVS abzuhalten,haben die Mitarbeiter, die BR-Mitglieder oder der AG die Möglichkeit den BR darauf hinzuweisen, dass der BR alle 3 Monate eine BVS abzuhalten hat, gegebenenfalls über § 23 BetrVG. Aber wie oft geschieht dieses?????????????
08.08.2008 um 11:25 Uhr
der Gesetzgeber hat bei der Festlegung vielleicht nicht nur an fleißige Betriebsräte gedacht. Man sollte die Betriebsversammlung auch als Ort und Möglichkeit verstehen, dass die Mitarbeiter ihre Meinung äußern. Vielleicht auch zu Themen die dem BR noch gar nicht so bewußt sind.
Daher sollte man die vorgesehenen Versammlungen abhalten. Außerdem sehe ich es wie Kölner und pirat. Das ist doch echt nicht so schwer
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