Ich bin in einer Niederlassung eines großen deutschen Logistikunternehmen beschäftigt. Wir haben 2 Abteilungsversammlungen im Jahr. Nun fehlte vor kurzem ein Kollege weil er während der Arbeitszeit an einer Vertrauensleutesitzung teilnahm. Ein anderer Kollege mußte dafür Überstunden machen. Auf meine Nachfrage beim Betriebsrat wurde mir gesagt, dass es zwischen Niederlassungsleitung und Betriebsrat eine Abmachung gebe, dass nur 2 Betriebsversammlungen im Jahr stattfinden, dafür die Vertrauensleutesitzungen während der Arbeitszeit stattfinden können.
Sind solche Absprachen rechtlich zulässig?