Erstellt am 02.02.2008 um 18:51 Uhr von Mona-Lisa
@MKasdfg,
Klasse! Vertrauensleutesitzungen für den Preis von 2 Betriebsversammlungen!
Cleverer Arbeitgeber und mit einem BR gesegnet, der sich auch noch darauf einlässt!
Besser kann man nicht sparen!
Nein, ist nicht rechtmässig! 4 Betriebsversammungen sind zwingend!
Erstellt am 02.02.2008 um 23:03 Uhr von DonJohnson
vier Betriebsversammlung sind Pflicht. Ein Zuwiderhandeln ist ein grober Verstoß (siehe mal §23 BetrVG). Dieser Verstoß kann weitreichende Folgen für den BR haben. zwei können Abteilungsversammlungen sein, allerdings müssen die dann zeitgleich stattfinden. Wenn es um VK Sitzungen geht - was sagt eure Gewerkschaft dazu?
Erstellt am 02.02.2008 um 23:38 Uhr von Mona-Lisa
@Don Johnson,
ich nehme an, die sind begeistert und haben keine Ahnung, zu welchem Gegenpreis die VK - Sitzungen während der Arbeitszeit stattfinden.......
Erstellt am 03.02.2008 um 07:18 Uhr von DonJohnson
Na, ob die so begeistert sind... und was heißt hier überhaupt Abmachung? Das ist echt ein Witz. Wir fahren gemeinsam in den Urlaub und machen ab, dass wir innerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren dürfen. Was sagt denn da die Polizei? Oder wir machen ab, dass wir in ein Haus einbrechen und die ganzen Dinge die wir mitnehmen absofort unser Eigentum sind.
Um noch mal auf die Gewerkschaft zu sprechen zu kommen, ich denke wenn die das wüßte, würde die dem Gremium mal richtig die Haare waschen. Das Betriebe oder besser gesagt Betriebsräte, die so groß sind, dass sie VK´s haben so was mit sich machen lassen finde ich doch ziemlich ... na... seltsam.
Erstellt am 03.02.2008 um 09:06 Uhr von waschbär
Don johnsen,
"Dinge die wir mitnehmen absofort unser Eigentum sind."
Willst Du damit sagen,das dieses nicht normal ist?
Erstellt am 03.02.2008 um 09:39 Uhr von Lotte
Don Johnson,
dass die Gewerkschaft von dem Deal nichts weiß halte ich für nicht sehr wahrscheinlich...
MKasdfg,
würde den BR mal auf der nächsten Betriebssversammlung darauf ansprechen. Ansonsten sehe ich für Dich wenig Handlungsmöglichkeiten. Nehme an, dass die Gewerkschaft kein 23er Verfahren anstreben wird, der AG auch nicht und Du alleine bist machtlos, kannst lediglich Öffentlichkeit herstellen. Mach Dich aber darauf gefasst, dass einem Großteil Deiner Kollegen diese Regelung ziemlich egal sein dürfte.
Erstellt am 03.02.2008 um 09:42 Uhr von movicol
waschbär
bei Waschbären *Ja* bei allen Anderen *Nein*.