Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem bekannten Betriebsrat existieren noch 3 Mitglieder. Es gibt keine Ersatzmitglieder! Der Betriebsrat ist in einer Altenpflegeeinrichtung. Die Vorsitzende des BR hat ein Beschäftigungsverbot für die Pflege eingereicht (ist selbst als Krankenschwester/ Pflegefachkraft angestellt). Sie möchte einen Schonplatz außerhalb pflegerischer Arbeiten, den das Unternehmen nicht garantieren kann.
Meine Frage: Gilt das Beschäftigungsverbot (für die Pflege) genau so, als ob die BR-Vorsitzende krank ist und damit nur "Zwei" Betriebsratsmitglieder noch im Unternehmen arbeiten und somit nicht die Mindestanzahl an Mitgliedern zur Ausführung der BR-Arbeit erfüllt ist?