Erstellt am 25.06.2008 um 12:29 Uhr von Quickening
Hallo R&O,
es ist schwer, dich zu korrigieren wenn du selbst keine Quellen für deine Aussagen beibringst, andererseits kann ich mir gut vorstellen dass es Gründe geben kann zu sagen: bis dahin kann ich den Job noch machen und dann aus gewissen Gründen nicht mehr - ist doch nett, dass der Kollege euch darüber informiert und ihr euch vorbereiten könnt! Ich kenne keinen §§ der das verbietet und habe grad auch wenig Verständnis für dein Anliegen. Es sei denn du willst den Kollegen "rauswerfen".
Gruß
Quickening
Erstellt am 25.06.2008 um 12:34 Uhr von mainpower
Hallo,
wirf mal einen Blick in das BetrVG § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft.
Da könnte Dir geholfen werden.
Erstellt am 25.06.2008 um 13:01 Uhr von klinik
@R&O,
meine Frage ist warum schmeisst jemand sein Amt hin, wo er doch gewählt wurde. Vielleicht solltet Ihr schauen dieses BRM zu halten. Hat er konkrete Gründe?
Erstellt am 25.06.2008 um 14:36 Uhr von w-j-l
Däubler, RN 8 zum §24 BetrVG:
Die Amtsniederlegung wird wirksam mit Zugang der Erklärung, es sei denn, der Erklärende selbst setzt einen anderen Zeitpunkt fest, z. B. Monats- oder Quartalsende. Die Rücktrittserklärung kann nach Zugang nicht mehr zurückgenommen oder widerrufen werden.
Hilft Dir das R&O?
Hast Du keinen Kommentar zum BetrVG? Sonst müßtest Du das ja selbst gefunden haben......
Erstellt am 25.06.2008 um 14:46 Uhr von R&O
Hallo Leute,
herzlichen Dank an euch alle. Eure Beiträge (und natürlich das BetrVG, §24) haben mir sehr geholfen. Ich weiß, ich hätte gleich im BetrVG nachschauen können. Eure Ansichten und euer Wissen waren/sind mir aber auch sehr wichtig.
Nochmal vielen Dank.
MfG
R&O