Rücknahme des Rücktritts als Betriebsratsmitglied möglich?
Wenn ein Betriebsratsmitglied seinen Rücktritt erklärt, kann das ausgeschiedene Mitglied seinen Austritt aus dem Betriebsrat wieder zurück ziehen? Meinem Verständnis nach ist dies nicht möglich, aber wie sieht die Rechtslage aus? Kann mir jemand Gesetze und Paragraphen nennen, die dies eventuell untermauern.
Vielen Dank
Community-Antworten (6)
22.02.2007 um 13:58 Uhr
Ja, da liegst Du völlig richtig.
Im Handkommentar zum BetrVG, 22. Auflage, (zu § 24, Erlöschen der Mitgliedschaft) Rn. 11 wird dieses ausdrücklich so erklärt.
22.02.2007 um 14:08 Uhr
Danke.
Leider habe ich den Handkommentar nicht zur Hand. Hast Du zufaellig den ungefaehren Wortlaut von Rn 11. Oder eine Stelle im Internet wo ich diesen Text zu Rn 11 finde?
22.02.2007 um 14:26 Uhr
Fitting 23. Auflage Rn11: Die Erklärung kann mit Rücksicht auf die mit ihr verknüpfte Rechtsfolge der Beendigung der Mitgliedschaft im BR nicht zurückgenemmen oder widerrufen werden.
22.02.2007 um 14:29 Uhr
Ah, Werner war schneller ;-)
22.02.2007 um 14:32 Uhr
Vielen, vielen Dank euch allen.
mfg Ralf Krause
22.02.2007 um 14:33 Uhr
Däubler/Kittner/Klebe BetrVG § 24 BetrVG - II. Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch 1. Ablauf der Amtszeit, 2. Niederlegung des Betriebsratsamtes, 3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, 4. Verlust der Wählbarkeit, 5. Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung, 6. gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.
- Niederlegung des Betriebsratsamtes (Nr. 2) Rn 6 Durch die Niederlegung des BR-Amtes erlischt ebenfalls die Mitgliedschaft im BR. Sie ist jederzeit formlos (LAG Berlin, BB 67, 1424) und ohne Angabe von Gründen möglich, und zwar auch schon unmittelbar nach der Wahl vor dem Amtsbeginn (BVerwG 9. 10. 59, AP Nr. 2 zu § 27 PersVG) – ebenso, während der BR ein Übergangs- (§ 21a) oder Restmandat (§ 21b) ausübt.
Rn 8 Die Amtsniederlegung wird wirksam mit Zugang der Erklärung, es sei denn, der Erklärende selbst setzt einen anderen Zeitpunkt fest, z. B. Monats- oder Quartalsende (so auch Fitting, Rn. 10). Die Rücktrittserklärung kann nach Zugang nicht mehr zurückgenommen oder widerrufen werden
Rn 9 Die Erklärung muss ernst gemeint und hinreichend bestimmt sein. Eine Amtsniederlegung unter einer Bedingung ist nur als Ankündigung zu werten. Eine solche Ankündigung, ebenso wie eine Absichtserklärung, ist jedoch rechtlich ohne Bedeutung. Nach h. M. ist eine Anfechtung der Amtsniederlegung grundsätzlich ausgeschlossen (Richardi-Thüsing, Rn. 10; Fitting, Rn. 11; GK-Oetker, Rn. 12; WW, Rn. 2), außer bei Drohung und arglistiger Täuschung (HessLAG 8. 10. 92, LAGE § 24 Nr. 1, AuR 93, 374, Ls.; GL, Rn. 10; HSWG, Rn. 7).
Verwandte Themen
Planbarkeit von BR-Arbeit
ÄlterHallo zusammen, wie seht ihr das mit der Planbarkeit von BR-Mitgliedern. Folgende Situation, bei uns hat ein BR-Mitglied dem Vorgesetzten klar mitgeteilt, das es bedingt durch die BR-Arbeit nicht u
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ
Verlangen der Rücknahme einer Abmahnung?
ÄlterHi@all, ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung bekommen. Ich meine, er hätte sie überhaupt nicht bekommen dürfen, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Dieses trug sich zu: Besagter MA trat
Betroffenem Betriebsratsmitglied
ÄlterKein Stimmrecht hat ein Betriebsratsmitglied aber, wenn es durch den zu fassenden Beschluss des Betriebsrats in seiner Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied persönlich und unmi
§ 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften
ÄlterWas steht denn nun genau hier? lies mal im Kommentar von Däubler: § 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften Bitte in Kurzfassung Danke