Wenn ein Betriebsratsmitglied seinen Rücktritt erklärt, kann das ausgeschiedene Mitglied seinen Austritt aus dem Betriebsrat wieder zurück ziehen?
Meinem Verständnis nach ist dies nicht möglich, aber wie sieht die Rechtslage aus? Kann mir jemand Gesetze und Paragraphen nennen, die dies eventuell untermauern.

Vielen Dank