Hier nun meine Frage: In welcher Form muß dieser Rücktritt bekanntgegeben werden bzw. müssen nur Geschäftsführer sowie Betriebsrat darüber informiert werden oder muß dies öffentlich geschehen? Ein Nachfolger mit weniger Wahlstimmen, der dann automatisch einspringen würde, wäre vorhanden.
Vielen Dank vorab!
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