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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonntagsarbeit angeordnet unentgeltlich - Kann man sich komplett dagegen wehren?

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schiss
Jan 2018 bearbeitet

Einen Bekannte hat ein Problem! Sie ist Friseurin; in ihrer Stadt ist jetzt Sonntag ein Fest und es sollen alle zur Arbeit erscheinen. Es gibt einige Freiwillige, doch nicht alle haben Lust dazu. Es gibt dort eine "Friseurschow" und die Mitarbeiter sollen Auf- und Abbauen und zwischendurch mit anpacken. Das alles unentgeltlich. Was kann man da machen, hat sie mich gefragt.

Kann man sich komplett dagegen wehren? Oder kann man nur auf Bezahlung oder Freizeitausgleich bestehen.

4.84006

Community-Antworten (6)

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pirat

05.06.2008 um 08:40 Uhr

@schiss, IMHO.. das Regelt der jeweilige TV! Gibt es einen MTV?

Auszug ....unter Anderem.... § 7 (5) Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr - 24.00 Uhr geleistete Arbeit; sie darf nur im Rahmen der Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Ladenschlussgesetzes und nach den erlassenen Durchführungsvorschriften geleistet werden.

lies mal! http://www.rechtsrat.ws/tarif/friseur/01.htm

S
schiss

05.06.2008 um 13:37 Uhr

Der Arbeitgeber ist an keinen Tarifvertrag gebunden.

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pirat

05.06.2008 um 13:55 Uhr

auch grusslos.... aber auch hier gilt das § 9 ArbG.

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Petrus

05.06.2008 um 14:05 Uhr

@pirat: Ich geb ein "Z" aus - da Du bestimmt das ArbZG meinst... @sch***: in Betrieben mit BR wäre außerdem §87 (1) Nr. 2 BetrVG zu beachten..

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pirat

05.06.2008 um 14:21 Uhr

Ahoi, Petrus thx....boah eh, du hast mein Z .... cool. Das nächste Mal gebe ich dir einen aus....... .-)

S
schiss

05.06.2008 um 14:25 Uhr

Hallo an alle!

Wenn sich der Arbeitgeber auf Titel IV der Gewerbeordnung beruht, wird doch §9 ArbZG ausgehebelt. http://www.bundesrecht.juris.de/gewo/index.html

Oder muss er sich eine Genehmigung holen.

Aber auf jeden Fall muss doch die Arbeit entlohnt werden, oder?

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