Sonntagsarbeit angeordnet unentgeltlich - Kann man sich komplett dagegen wehren?
Einen Bekannte hat ein Problem! Sie ist Friseurin; in ihrer Stadt ist jetzt Sonntag ein Fest und es sollen alle zur Arbeit erscheinen. Es gibt einige Freiwillige, doch nicht alle haben Lust dazu. Es gibt dort eine "Friseurschow" und die Mitarbeiter sollen Auf- und Abbauen und zwischendurch mit anpacken. Das alles unentgeltlich. Was kann man da machen, hat sie mich gefragt.
Kann man sich komplett dagegen wehren? Oder kann man nur auf Bezahlung oder Freizeitausgleich bestehen.
Community-Antworten (6)
05.06.2008 um 08:40 Uhr
@schiss, IMHO.. das Regelt der jeweilige TV! Gibt es einen MTV?
Auszug ....unter Anderem.... § 7 (5) Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr - 24.00 Uhr geleistete Arbeit; sie darf nur im Rahmen der Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Ladenschlussgesetzes und nach den erlassenen Durchführungsvorschriften geleistet werden.
05.06.2008 um 13:37 Uhr
Der Arbeitgeber ist an keinen Tarifvertrag gebunden.
05.06.2008 um 13:55 Uhr
auch grusslos.... aber auch hier gilt das § 9 ArbG.
05.06.2008 um 14:05 Uhr
@pirat: Ich geb ein "Z" aus - da Du bestimmt das ArbZG meinst... @sch***: in Betrieben mit BR wäre außerdem §87 (1) Nr. 2 BetrVG zu beachten..
05.06.2008 um 14:21 Uhr
Ahoi, Petrus thx....boah eh, du hast mein Z .... cool. Das nächste Mal gebe ich dir einen aus....... .-)
05.06.2008 um 14:25 Uhr
Hallo an alle!
Wenn sich der Arbeitgeber auf Titel IV der Gewerbeordnung beruht, wird doch §9 ArbZG ausgehebelt. http://www.bundesrecht.juris.de/gewo/index.html
Oder muss er sich eine Genehmigung holen.
Aber auf jeden Fall muss doch die Arbeit entlohnt werden, oder?
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