Erstellt am 30.04.2008 um 10:00 Uhr von rolfo2
wenn die Wählerliste ordnungsgemäß ausgehängt war und kein Widerspruch gekommen ist und weiter wenn die Wahl nicht angefochten wurde innerhalb der gesetzl. Frist ist die Wahl gültig.
Selbst bei einer Anfechtung gibts kaum eine Chance, wenn der Umstand nicht dazu geführt hat dass das Wahlergebnis anders ausgefallen wäre.