Hallo Zusammen,

in meinem Unternehmen (AG) ist eine BR-Wahlliste erstellt worden. In dieser sind die kandidierenden sowie eine Liste mit den Wahlberechtigten mit veröffentlicht worden Da ich aufgrund der Frauenquote direkt gewählt bin - möchte ich natürlich die Richtigkeit für mich prüfen.

In dieser Liste sind auch leitende Angestellte. Es gehen ja Meinungen auseinander. Ein Verdi Mitarbeiter hat wohl gesagt - alle Leitenden Angestellten die nicht einstellen dürfen - dürfen an der Wahl teilnehmen.

Für mich klingt das nicht logisch, da ja die Vorstellungsgespräche nicht durch den GF gemacht wird sondern mit dem Bereichsleiter (der auch wählen darf). Indirekt sagt man aber das der GF ja nur einstellen darf.

Des Weiterem sind in der Liste entsandte Mitarbeiter von der Muttergesellschaft. Die Ihr Gehalt über die Muttergesellschaft beziehen. Diese sind entweder leitende Angestellten oder Spezialisten.

Die Kandidaten sind alle nicht leitend angestellt.

Meine Frage hierzu. Kann die Wahl ungültig sein wenn falsche Wahlberechtigte sind? Und wie kann man es angehen. Problem ist das die Wahlberechtigtenliste nicht angezweifelt worden ist - und die wahlen jetzt am ende des Monats anstehen.

Wie gesagt, kann die Wahl für ungültig erklärt werden?

Danke