BR-Wahl 2006 - Mitarbeiter in Sonderurlaub -sind diese Kollegen wahlberechtigt?
Ist es richtig, dass Mitarbeiter die sich am Stichtag im Sonderurlaub (Urlaub ohne Bezüge) befinden nicht wahlberechtigt sind?
Community-Antworten (1)
12.01.2006 um 10:56 Uhr
Solange sie am Wahltag in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen, sind auch beurlaubte Beschäftigte (egal, ob bezahlt oder unbezahlt) wahlberechtigt. Ähnlich ist es während des Wehrdienstes: in dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis - und damit auch die Lohnzahlungspflicht - aber das Wahlrecht bleibt bestehen.
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