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Nebentätigkeit als BR-Vorsitzender - zulässig?

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zumsel61
Jan 2018 bearbeitet

Ich beabsichtige in Kürze, mich anlässlich des Ausscheidens unseres BR-Vorsitzenden, für dieses Amt zu Wahl zu stellen. Seit ca. 20 Jahren betreibe ich nebenbei ein Gewerbe, von dem mein AG zwar weiss, ja mir sogar schon Aufträge gab, aber keine offizielle Erlaubnis zur Ausübung desselben erteilt hat. Ich bin nebenbei als Programmierer tätig. Dies ist aber nicht mein Haupt-Job. Darf ich bei Ausübung des Amtes "BR-Vorsitzender" überhaupt noch eine Nebentätigkeit ausüben ? Ich werde wohl freigestellt.

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Community-Antworten (5)

K
Konrad

30.04.2008 um 10:39 Uhr

Hallo Es reicht aus wenn diese Nebentätigkeit dem AG bekannt ist. Der AG kann die Nebentätigkeit nur untersagen, wenn diese Tätigkeit nicht konkurrierend sein sollte oder solche Ausmaße annimmt, dass dadurch der Hauptberuf beeinträchtigt wäre.

Auch als freigestellter BR- Vorsitzender kann man nach Feierabend eine Nebentätigkeit haben.

V
VIONÄR

30.04.2008 um 11:05 Uhr

Spezieller Fall! Wenn ich als BRV freigestellt bin und dann in meiner Nebentätigkeit auch noch Aufträge von meinem Chef kriege, dann hätte ich als "normaler" Arbeitnehmer ein großes Problem mit dem BRV, das hat nämlich einen ganz seltsamen Beigeschmack! Ob rechtens oder nicht, da würde ich lieber zweimal drüber nachdenken, wenn ich auch zur nächsten BR Wahl antreten will.

R
rolfo2

30.04.2008 um 11:30 Uhr

rechtens ist das schon, aber wie vionär schon sagt, es riecht!!! Würde ich also nicht tun

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Mona-Lisa

30.04.2008 um 11:43 Uhr

@zumsel, die Bedenken von VIONÄR sind nicht von der Hand zu weisen....... Du kannst deine Nebentätigkeit ohne weiters weiter ausüben, aber Aufträge vom AG würde ich dann ab sofort ablehnen! Wenn das in der Belegschaft bekannt ist, dürfte das aber einiges an Vertrauen kosten. Auch wenn du in Gesprächen mit den Kollegen klarmachst, dass das ab sofort nicht mehr so läuft, wirst du sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Fraglich dürfte dann noch sein, ob die Wahl des BRV so verläuft wie du es dir vorstellst, aber an Selbstbewusstsein dürfte es dir nicht fehlen.... Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück! :-)

W
wölfchen

30.04.2008 um 14:04 Uhr

Verstehe ich hier irgendwas falsch? Da arbeitet jemand als Programmierer im Nebenjob, ist BRV und dann soll was anrüchig sein, wenn er mal nen Auftrag vom Chef bekommt? Ich sähe da nur anrüchiges drin, wenn er im Nebenjob die Betriebscomputer im Auftrag des Chefs so programmiert, dass dadurch beispielsweise eine Verhaltenskontrolle möglich wird. Aber ansonsten würde ich mal denken, dass es niemanden was angeht, von wem ich im Nebenjob Aufträge erhalte, wenn dabei alles ordentlich zugeht. Und ob ich mich mit Aufträgen vom Chef erpressbar mache, das muss ich allein mit mir ausmachen. Oder ist Programmierer so ein anrüchiges Geschäft? Ich mache im Nebenjob Tanzmusik zu Familienfeiern und habe in dieser Eigenschaft schon beim GF zum 60. Geburtstag einen Auftritt gehabt, wurde dafür normal bezahlt, wie zu anderen Veranstaltungen auch und obwohl es in der ganzen Firma bekannt war, hat niemand was anstößiges dabei gefunden. Ich wurde lediglich ausgehorcht, wie lange es ging, wieviel Leute da waren und wie reichhaltig das kalte Buffet war und da dieses kein Geschäftsgeheimnis war, habe ich auch die verständliche Neugier befriedigt . . . :-))

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