Ich beabsichtige in Kürze, mich anlässlich des Ausscheidens unseres BR-Vorsitzenden, für dieses Amt zu Wahl zu stellen. Seit ca. 20 Jahren betreibe ich nebenbei ein Gewerbe, von dem mein AG zwar weiss, ja mir sogar schon Aufträge gab, aber keine offizielle Erlaubnis zur Ausübung desselben erteilt hat. Ich bin nebenbei als Programmierer tätig. Dies ist aber nicht mein Haupt-Job.
Darf ich bei Ausübung des Amtes "BR-Vorsitzender" überhaupt noch eine Nebentätigkeit ausüben ? Ich werde wohl freigestellt.