Hallo zusammen, bei uns wird es demnächst außerplanmäßige BR-Wahlen geben, da innerhalb einer Woche zu viele aktive und Ersatzmitglieder des BR ihr Mandat - ohne Begründung - niederlegten. Ergebnis: kein Nachrückkandidat mehr! Die eigentliche Frage: Mein Name steht nicht auf den Wählerlisten, warum lasse ich an dieser Stelle offen, aber es ist dazu ein Beschlußverfahren beim Arbeitgericht anhängig. Mein Einspruch wegen unvollständiger Wählerliste beim Wahlvorstand wird abgewiesen werden, man will mich auf dieser Liste nicht! Kann ich nun als einzelner AN (also ohne zwei weiterer AN) eine gerichtliche Entscheidung noch vor der eigentlichen Wahl herbei führen?
Vielen Dank!!