Erstellt am 09.04.2008 um 14:56 Uhr von w-j-l
Ziemlicher Quatsch, was Du hier schreibst.
Wenn Du nicht sagst, warum man Deinen Namen nicht auf die Wählerliste nimmt, dann kann man Dir hier auch nicht helfen.
Eine Entscheidung, dass Du (falls berechtigt) auf die Wählerliste kommst (ich hoffe Du meinst nicht die Kandidatenliste, nach dem was Du so von Dir gibst) kannst Du individuell herbeiführen. Dazu braucht es keine 3 AN. Aber das mußt Du ja wohl selbst schon wissen, sonst wäre wohl kein Verfahren beim ArbG anhängig.