Erstellt am 09.03.2008 um 21:59 Uhr von Mona-Lisa
@remsi,
wenn der AG Sicherheitskleidung verlangt, darf er es selbstverständlich auch bezahlen!
§ 3 ArbStättV
Erstellt am 10.03.2008 um 08:53 Uhr von Edelweis
@remsi
ich korrigiere Mona-Lisa nur ungern, m.E. steht das in § 3 ArbSchG(Arbeitsschutzgesetz). Bei Schuhen trifft das meistens zu, wenn 1)der AG dies verlangt,2) die Arbeitsumgebung es erfordert. So handhaben wir das auch.
Erstellt am 10.03.2008 um 09:40 Uhr von Barbara
Hallo,
meiner Meinung nach §618 BGB - Pflicht zu Schutzmaßnahmen.
Es muss aber fest stehen, dass die Schuhe tatsächlich Schutzkleidug sind( nicht mit Dienstkleidung oder Arbeitskleidung verwechseln).
Schutz- Arbeits- oder Dienstkleidung zwar alles mitbestimmungspflichtig aber 100 % Kostenübernahme nur bei Schutzkleidung.
Es muss im Betrieb Gefährdungsbeurteilung statt finden ( natürlich mit dem BR).
Wichtige Hinweise geben: Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung usw. Sie dienst der Feststellung welche Schutzkleidung im betrieb notwendig ist. Die muss dann der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und natürlich auch bezahlen.
Erstellt am 10.03.2008 um 18:42 Uhr von spartacus
Moin remsi,
du findest auch viel in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, speziell für Schutzausrüstung in der Vorschrift BG V A1