Erstellt am 09.06.2006 um 12:48 Uhr von Thom220
Da kannst du nichts machen, der AG muß dir Arbeitsschuhe nach
Din. stellen. Wenn er einen Lieferanten hat von dem er die Schuhe für 50 € bekommt, mußt du diese nehmen.
Möchtest du andere Schuhe haben die Teuer sind mußt du die mehrkosten selber Tragen.
Erstellt am 09.06.2006 um 12:53 Uhr von Rollie
Der Betriebsrat könnte mit dem AG eine Kleiderordnung aushandeln, in der die Kosten geregelt sind, beispielsweise, das der AG die Kosten nach Ablauf der Probezeit voll übernimmt.
Ich kann zumindest auch den AG verstehen, wenn ein Mitarbeiter nach 4 Wochen kündigt, und der Ag auf Schuhen hocken bleibt.
Erstellt am 09.06.2006 um 15:06 Uhr von häggi
@Thom
Da kannst du nichts machen,....
Das ist so nicht richtig.In der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1(Allgemeinverbindlich) ist geregelt das der AG geeignete persönliche Schutzausrüsting zur Verfügung stellen muß.Im Arbeitsschutzgesetz steht das der Ag die Kosten tragen muß.Wen der AG also BaustellenSicherheitsschuhe zur Verfügung stellt obwohl in einem Lager gearbeitet wird, sind die Schuhe nicht geeignet.
@Rollie
Eine Vereinbarung "Kleiderordnung" ist nicht nötig ,da es sich um pers. Schutzausrüstung handelt.Kosten trägt der AG.
@vipernse
Wenn alles reden nicht hilft, wendet euch an die Berufsgenossenschaft.
Erstellt am 11.06.2006 um 07:14 Uhr von Akira
Hallo vipernsu
Siehe Dir bitte die BGV A 1 Grundsätze der Prävention an.
Viertes Kapitel - Vierter Abschnitt Persönliche Schutzausrüstung an.
zu finden unter BGE.
In der BGR A1 (BG - Regel) findest Du noch mehr dazu,
ebenso die BGR 189 -201
Erstellt am 11.06.2006 um 14:11 Uhr von häggi
@Akira
Natürlich heißt VBG 1 jetzt BGV A1. Habe versehentlich noch die "alte" Bezeichnung der UVV benannt.KollegInnen aus dem EH passen eben auf (-:
Erstellt am 11.06.2006 um 22:40 Uhr von Akira
Hallo häggi
Wie es der Kölner gerne über sich selbst sagt: Ich bin nicht unbeleckt auf diesem Gebiet.