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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nüchtern zur Blutabnahme, muß der AG bezahlen?

I
Ikarus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir haben in unserer Firma zwei Mitarbeiter, die regelmäßig nüchtern zur Blutabnahme müssen. Der Eine viermal im Jahr und der Andere monatlich und die Termine liegen immer in der Früh. Natürlich können unsere Kollegen diesen Termin nicht ausserhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Unser Arbeitgeber weigert sich diese Fehlzeit zu Bezahlen. Ich hab nun auch schon Einiges im Internet gelesen, aber so richtig schlau wurde ich bis jetzt noch nicht. Unser Betrieb ist im keinen Verband angeschlossen und muß sich daher auch nicht an Tarifverträge orientieren. Was regelt eigentlich der § 616 BGB genau ? Gruß Ikarus

3.30106

Community-Antworten (6)

K
keiner

04.11.2011 um 00:03 Uhr

Im Arbeitsvertrag kann der §616 BGB abgedungen werden. Schon nachgeschaut?

G
gironimo

04.11.2011 um 10:06 Uhr

Der AG wird argumentieren, dass im § 616 BGB von vorübergehenden Verhinderungen die Rede ist. Und hier handelt es sich ja um einen Dauerzustand.

Natürlich kenne ich die Argumentation des AG nicht. Ihr auch nicht? Ich würde den AG bitten einmal darzulegen, auf welche Rechtsgrundlage er sich beruft.

Möglicher Weise kommt hier auch die Kranlenkasse als Zahlungsträger in Betracht. (einfach mal Kontakt aufnehmen)

P
Peanuts

04.11.2011 um 10:18 Uhr

"Natürlich können unsere Kollegen diesen Termin nicht ausserhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. "

So natürlich ist das auch wieder nicht, gibt es z.B. Gleitzeitler , Wechselschichtler ...

Können die betroffenen KollegInnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen, dass diese Blutabnahmen nur zum Zeitpunkt X vorgenommen werden können?

N
NoPain

04.11.2011 um 12:43 Uhr

@Ikarus,

handelt es sich bei Euch um Mitarbeiter/in mit GdB?

Ist die Blutabnahme durch den AG angeordnet oder handelt es sich um "private" Arztbesuche? Ich denke bei Anordnung des AG wäre dies AZ und im Falle eines "privaten" Arztaufsuchens ein Krankheitstag, da sich die MA wohl nicht aus Jux und Dollerei zur Blutabnahme einfinden, da steckt wohl eine ärztliche Anordung zur Erhaltung des Gesundheitszustandes dahinter, die, wenn diese Anordnung nicht eingehalten würde, den Gesundheitszustand verschlechtern könnte. Somit dürfte hier wohl auch so etwas wie chronisch Kranke gelten, die m.M. nach eine kleine Sonderrolle spielen.

@peanuts,

Blutentnahmen finden i.d.R. frühs statt. Anders wäre es auch unlogisch, denn wie will man um 16:00 oder 18:00 Uhr noch nüchtern sein? Stelle ich mir gerade eben mal bei Diabetiker vor.

N
niemand

04.11.2011 um 17:42 Uhr

@ NoPain Nein für Schwerbehinderte gelten die selben Regeln wie für alle andere. Da ich Gleitzeit habe muss ich meinen Arztbesuch in meiner Freizeit machen. Hätte ich einen Vertrag mit Regelarbeitszeit müsste der AG die Ausfallzeit bezahlen wenn die Blutabnahmezeiten meines Arztes mit meiner Arbeitszeit zusammen fallen.

M
Mainpower

04.11.2011 um 19:09 Uhr

@NoPain, ein privater Arztbesuch wegen Blutabnahme ist noch lange kein Krankheitstag. Ich gehe auch regelmäßig zur Blutentnahme, bin deswegen aber noch nie AU geschrieben worden. Währe meiner Meinung nach auch etwas übertrieben.

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