Hallo,
Wir haben in unserer Firma zwei Mitarbeiter, die regelmäßig nüchtern zur Blutabnahme müssen. Der Eine viermal im Jahr und der Andere monatlich und die Termine liegen immer in der Früh. Natürlich können unsere Kollegen diesen Termin nicht ausserhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Unser Arbeitgeber weigert sich diese Fehlzeit zu Bezahlen.
Ich hab nun auch schon Einiges im Internet gelesen, aber so richtig schlau wurde ich bis jetzt noch nicht. Unser Betrieb ist im keinen Verband angeschlossen und muß sich daher auch nicht an Tarifverträge orientieren. Was regelt eigentlich der § 616 BGB genau ?
Gruß Ikarus