Hallo,
leider ist unser BRV plötzlich verstorben.
Unser BR ist mit zwei gleichberechtigten Stellvertretern ausgestattet, die z.Z. die Geschäfte des BR führen.
Nun steht die Neuwahl des BRV an, wobei u.U. einer der beiden Stellvertreter hierzu gewählt werden soll.

Meine Frage:
Müssen beide Stellvertreter vor der Neuwahl ihr Amt niederlegen? Oder kann erst der BRV gewählt werden und dann - falls es einer der Stellvertreter wird - das Amt des Stellvertreters neu vergeben werden?
Kann das alles innerhalb einer Sitzung geschehen?

Konnten nirgendwo was dazu finden. Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Tanja