Erstellt am 03.07.2019 um 15:07 Uhr von §§Reiter
Das Gesetz verpflichtet nicht nur den Arbeitgeber die Pause zu gewähren, sondern auch den Arbeitnehmer die Pause zu nehmen. Der Betriebsrat ist hier ganz eindeutig verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Pause gewährt und genommen wird.
...und ja, das Gewerbeaufsichtsamt prüft von sich aus. Bei Verstößen kann es zu Geldbußen und sogar zur Strafanzeige kommen.
Erstellt am 03.07.2019 um 15:13 Uhr von Pjöööng
Man sollte hier als BR genügend Rückgrat haben, den Arbeitgeber direkt auf die Gesetzesverstöße anzusprechen, als darauf zu hoffen dass das irgendeine Aufsichtsbehörde macht.
Dass die Mitarbeiter ohen Pause durcharbeiten wollen, sagt der Arbeitgeber? Ist der vertrauenswürdig?
Erstellt am 03.07.2019 um 15:16 Uhr von Hello20
Es wird nicht darauf gehofft, dass eine Aufsichtsbehörde eingreift! Es stellt sich mir nur die Frage, ob man auch damit argumentieren kann, dass dies passieren könnte.
Arbeitgeber argumentiert sofort mit Kosten und Komplikationen und äußerte sofort, dass dann die Personalstärke verringert werden müsse, wenn der BR jetzt alle Gesetze durchsetzen will.
Auf einen Teil der AN trifft es sicher zu, dass sie lieber keine Pause machen wollen.
Erstellt am 03.07.2019 um 15:24 Uhr von Pjöööng
Möglicherweise würde ja tatsächlich die Gewerbeaufsicht mal auftauchen wenn sich ein Mitarbeiter beschwert...
Oder wenn ein Unfall passiert und sich diese Missstände herausstellen, dann könnte die gesetzliche Unfallversicherung den Geschäftsführer persönlich in Regress nehmen (stimmt zwar nicht, aber alles was mit "Versicherungsschutz verlieren" zu tun hat ist ja die schlimmste aller Drohungen in Deutschland).
Euer Arbeitgeber will Euch ernsthaft erklären dass er das Arbeitszeitgesetz nur einhalten kann wenn er die Personalstärke verringert? So nen Dummschnack braucht Ihr Euch doch nun wirklich nicht gefallen zu lassen.
Erstellt am 03.07.2019 um 15:28 Uhr von §§Reiter
Zitat von Hello20:
"Es stellt sich mir nur die Frage, ob man auch damit argumentieren kann, dass dies passieren könnte."
Ja, kann man:
https://www.bussgeld-info.de/arbeitsschutzgesetz/
Keine Pause gewähren = bis zu 15000,-€ Geldbuße
Erstellt am 03.07.2019 um 15:33 Uhr von takkus
Ich finde es bemerkenswert, dass Du den Betriebsrat beraten möchtest. Daumen hoch!
Fragst Du als Betriebsrat, dann wäre mein Rat (solltet ihr einem Verbund- oder Konzern angehören) setzt euch mit anderen erfahrenen Betriebsräten in Verbindung. Ihr könnt aber auch die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht beschließen. Dann habt ihr erstmal einen Anfang und er wird Euch die weiteren Schritte aufzeichnen. Aus deiner Schilderung ist die Baustelle ja fast so groß wie der BER: hier geht es um Mitbestimmung bei Dienstplänen, Arbeitszeitbeginn und - ende, etc. Um das hier alles zu beschreiben, ist das Thema sehr komplex.
Nichteinhaltung von Ruhezeiten sind eigentlich ein Fall für die Landesämter für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Aber ob die immer durchgreifen.....
Mein Beitrag ist zwar keine direkte Handlungshilfe für die angesprochenen Situationen, aber eben meine Meinung dazu.
Erstellt am 03.07.2019 um 18:32 Uhr von junior73
Pause ist keine kann-Regelung, und ob der Arbeitnehmer Pause machen will oder nicht ist nicht von Belang.
Erstellt am 04.07.2019 um 00:45 Uhr von Pjöööng
junior73, geh doch woanders spielen!