Erstellt am 17.07.2007 um 08:21 Uhr von Baum
Hallo Liste 3,
das regelt das ArbZG im § 4.
Siehe: http://www.bundesrecht.juris.de/arbzg/__4.html
Erstellt am 17.07.2007 um 08:28 Uhr von Bergmann
@ Baum,
ArbZG § 14 gibt´s auch noch !! ;-))
@ Liste3,
Keine Mehrarbeit genehmigen und das Einhalten der von Baum angedeuteten Pausen einfordern !!
Dann abwarten was dein Chef macht !!!
Leiharbeiter sind doch zu ersetzen--sag dein Chef er soll 18 andere anfordern !!!!
Erstellt am 17.07.2007 um 08:31 Uhr von Liste 3
Hallo, Baum
danke für die schnelle Antwort.
Die Regelungsinhalte sind uns bekannt.
Aber wie können wir heute verhindern, daß der AG das Arbeiten ohne Pause anweist.
Ziel soll sein, den einzelnen Mitarbeiter aus dem Konflikt möglichst herauszuhalten, sodaß dem einzelnen nichts passieren kann.
Erstellt am 17.07.2007 um 08:43 Uhr von Frank B
Sag doch eurem AG, wenn er keine Pausen zulässt, ruft ihr das Gewerbeaufsichtsamt an. Dann reicht ihr noch beim zuständigen Arbeitsgericht eine Einstweilige Verfügung ein, mal sehen was der AG dann macht.
Erstellt am 17.07.2007 um 08:54 Uhr von betriebsratten
volle Zustimmung zu baum b.
Vielleicht noch der Hinweis dass jeder Verstoss im Einzelfall über 10.000 EUR kosten kann.
Aber mal was anderes....was produziert Ihr? Das Arbeitszeitgesetz lässt in einem eng umrissenen Rahmen Ausnahmen zu.
Erstellt am 17.07.2007 um 09:00 Uhr von Liste3
@ betriebsratten
Hallo, keine verderblichen Waren, keine Notfälle oder ähnliches gem. ArbZges.
Erstellt am 17.07.2007 um 09:03 Uhr von Angi1
Hallo Liste 3,
hier noch die passenden § aus dem BetrVG.
§ 80 Abs. 1 P. 1
"Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetzte, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und BV durchgeführt werden."
§ 23 Abs. 3
"Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem AG aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen ...."
MfG
Angi1
Erstellt am 17.07.2007 um 09:19 Uhr von khel
Hallo Liste3,
falls noch nicht geschehen, gib allen MA's, denen der Chef die Arbeit ohne Pause reindrücken will, Bescheid, dass sie die Pause gemäß den gesetzlichen Vorgaben machen sollen (30 min bei 6 bis 9 Stunden Nettoarbeitszeit, 45 min bei mehr als 9 Stunden). Und wenn der Chef sie dafür anmotzt, sollen sie ihn an Dich verweisen, sich gar nicht auf Diskussionen mit ihm einlassen und ihre Pause weitermachen. Das Recht ist auf Eurer Seite, wie die anderen User schon geschrieben haben. Also keine Angst vor der eigenen Courage!
Schreib mal bitte, was bei Euch diesbezüglich herausgekommen ist. Das würde mich sehr interessieren. Alles Gute!
Gruß
khel
Erstellt am 17.07.2007 um 09:28 Uhr von peanuts
Aber wie können wir heute verhindern, daß der AG das Arbeiten ohne Pause anweist.
Vermutlich gar nicht!
Erstellt am 17.07.2007 um 09:54 Uhr von khel
@peanuts:
Die Anordnung seitens des AG kann wohl wirklich nicht verhindert werden. Aber wie ich schon geschrieben habe: nicht alles, was der AG anordnet, ist rechtens. Dann sollte man es ignorieren und sich nicht an die Anordnung des AG, sondern an das Gesetz halten.
Das allerdings erfordert Standfestigkeit und (gerade im Umgang mit cholerischen, selbstherrlichen Chefs) Gelassenheit und Selbstkontrolle. Für manche Menschen ist es eine ganz schön große Herausforderung, ihrem Chef so gegenüberzutreten (auch ich war in meinen ersten Berufsjahren viel leichter von Vorgesetzten einzuschüchtern als heute). Der BR kann viel dazu beitragen, dass nicht so selbstbewusste Kollegen von dem Glauben abkommen, ihr Chef dürfte sich alles rausnehmen.
Gruß
khel
Erstellt am 17.07.2007 um 10:04 Uhr von peanuts
Und wenn der Chef sie dafür anmotzt, sollen sie ihn an Dich verweisen, sich gar nicht auf Diskussionen mit ihm einlassen und ihre Pause weitermachen.
Kann ein einzelnes BRM agieren? Da hätte ich als BRV eine sehr kurzfristige Sondersitzung anberaumt, einen passenden Beschluss gefasst und dem AG mitgeteilt!
Erstellt am 17.07.2007 um 10:45 Uhr von khel
@peanuts:
Ich bin bei meinem vorherigen Kommentar einem Irrtum aufgesessen. Und zwar war ich der Meinung, dass Liste3 der einzige Betriebsrat ist. Stimmt natürlich nicht, ich war gedanklich wohl schon bei einem anderen Thema. Tut mir Leid!
Du hast mit Deiner Antwort insofern Recht, als dass der BR als eine Einheit agieren soll und sich die BR-Mitglieder somit über ihr Vorgehen abstimmen müssen. Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, dass AN sich nicht an Anordnungen des AG halten müssen, wenn diese ganz offensichtlich gegen geltende Schutzbestimmungen verstoßen. Um solche Verstöße zu benennen und dem AG mitzuteilen, dass man nicht gedenkt, seinem rechtswidrigen Ansinnen nachzukommen, ist eine BR-Sitzung mit Beschlussfassung m.E. nicht nötig (sie schadet aber auch nichts).
Gruß
khel