Erstellt am 28.06.2019 um 07:21 Uhr von xyz68
Wie sind Dienstreisen bei euch üblicherweise geregelt? Daran orientiert sich auch die Reisezeit der Betriebsräte.
Bei uns gibt es einen Dienstreiseantrag. Da wir bei Sitzungen des KBR Vollverpflegung auf Kosten des Arbeitgeber haben und auch das Auto gestellt wird, fordern wir keine Kostenpauschale. Dafür ist bei uns Reisezeit gleich Arbeitszeit, auch wenn wir Beifahrer sind.
Erstellt am 28.06.2019 um 07:54 Uhr von ExBoMa
Da Ihr vermutlich noch nicht so viel Erfahrung habt, nimm auch Kontakt zum GBR Vorsitzenden auf und besprich einfach mit Ihm die Sache, wie das die anderen Standorte handhaben. Manchmal wirkt das auch schon, wenn sich ein GBR Vorsitzender einschaltet, obwohl das ja kein übergeordnetes Gremium ist.
Frag bei Euch lokal die AG Seite, wie das bei Dienstreisen allg. gehandhabt wird (wie xyz68 schreibt). Falls es üblicherweise keine Dienstreisen gibt, werden doch zumindest Leute auf Schulungen und Seminare geschickt.
Rechtlich gesehen: Ihr seid voll im Recht. §37, BetrVG.
Schau Dir im Fitting (ich habe in der 27 Auflage geschaut) die Randnotizen 42, 77 und 91 zum §37 an. Dort ist genau Dein Fall beschrieben. Wenn du den Fitting nicht hast oder damit noch nicht umgehen kannst, frage einen erfahrenen BR auf Eurer GBR Ebene. Ansonsten frag nochmal hier im Forum.
Erstellt am 28.06.2019 um 10:13 Uhr von Pjöööng
"Betriebsverfassungsgesetz § 37
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Damit sollten zumindest die Zeiten die in die übliche Arbeitszeit fallen doch unstrittig sein?