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Reisezeit als Betriebsrat?

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Trekki4002
Jun 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind ein neuer BR mit 5 Mitgliedern. Es existiert ein Gesamt-BR und dieser hat mich und eine 2. Person als Vertreter eingeladen. Durch Zufall hat uns ein BR von einem anderen Unternehmsteil an diesen Tag mit seinem Auto zur Sitzung mitgenommen. Der Tagungsort befindet sich 3 Stunden einfache Fahrt entfernt, also 6 Stunden ingesamte Fahrzeit. Während der Fahrt ging es zu 90 Prozent nur um dienstliche BR Themen. Jetzt reichte die 2. Person von uns, Ihren Reisekostenantrag ein, bei dem sie letztendlich kein Verpflegungsgeld bekam wegen der Dauer 9 1/2 Stunden ingesamt was schon eine Frechheit war und es wurden uns beiden nur die Sitzungszeiten von 3 1/2 Stunden im Arbeitszeitkonto gebucht. Ist das Rechtens? Es gibt keine Betriebsvereinbarung diesbezüglich und ich hatte auch vohrer einen planmäßigen 8 Stunden Tag + Pause in meinen Dienstplan, also hätte auch Früh sagen können das ich einer BR Tätigkeit nachgehe in diesen Zeitraum. Außerdem sollte die BR Tätigkeit keinen Benachteilungen erlauben, wenn man diese mit BR Themen ausübt, was ich aber festellen muss wenn nur ca. ein Drittel meiner durchschnittlichen Planzeit berücksichtigt wird.

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Community-Antworten (3)

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XYZ68

28.06.2019 um 09:21 Uhr

Wie sind Dienstreisen bei euch üblicherweise geregelt? Daran orientiert sich auch die Reisezeit der Betriebsräte.

Bei uns gibt es einen Dienstreiseantrag. Da wir bei Sitzungen des KBR Vollverpflegung auf Kosten des Arbeitgeber haben und auch das Auto gestellt wird, fordern wir keine Kostenpauschale. Dafür ist bei uns Reisezeit gleich Arbeitszeit, auch wenn wir Beifahrer sind.

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ExBoMa

28.06.2019 um 09:54 Uhr

Da Ihr vermutlich noch nicht so viel Erfahrung habt, nimm auch Kontakt zum GBR Vorsitzenden auf und besprich einfach mit Ihm die Sache, wie das die anderen Standorte handhaben. Manchmal wirkt das auch schon, wenn sich ein GBR Vorsitzender einschaltet, obwohl das ja kein übergeordnetes Gremium ist. Frag bei Euch lokal die AG Seite, wie das bei Dienstreisen allg. gehandhabt wird (wie xyz68 schreibt). Falls es üblicherweise keine Dienstreisen gibt, werden doch zumindest Leute auf Schulungen und Seminare geschickt.

Rechtlich gesehen: Ihr seid voll im Recht. §37, BetrVG. Schau Dir im Fitting (ich habe in der 27 Auflage geschaut) die Randnotizen 42, 77 und 91 zum §37 an. Dort ist genau Dein Fall beschrieben. Wenn du den Fitting nicht hast oder damit noch nicht umgehen kannst, frage einen erfahrenen BR auf Eurer GBR Ebene. Ansonsten frag nochmal hier im Forum.

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Pjöööng

28.06.2019 um 12:13 Uhr

"Betriebsverfassungsgesetz § 37 (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Damit sollten zumindest die Zeiten die in die übliche Arbeitszeit fallen doch unstrittig sein?

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