Arbeitsmedizinische Untersuchung - Bezahlung der dafür verwendeten Arbeitszeit?
Hallo zusammen,
wenn der AG eine Arbeitsmedizinische Untersuchung in die Arbeitszeit legt eines An legt, der Frühschicht hat, als Beginn 6 Uhr und der termin um 8 Uhr für die Untersuchung ansteht, und es insgesamt bis 10 Uhr dauert bis der AN wieder am Arbeitsplatz ist, was steht ihm dann als Bezahlung zu. Der AN darf nicht vor der Untersuchung arbeiten, weil er im Lärmbereich arbeitet und Gehörtest ansteht.
Vielen dank für eure Antworten und Hinweise.
mfg
Huhn
Community-Antworten (1)
15.11.2007 um 15:27 Uhr
@huhn Die gesamte Zeit! Also von - in Deinem/Eurem Fall - die Zeit zwischen 6 und 8 Uhr und die Untersuchungszeit. Im Zweifel § 615 BGB...
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