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Bezahlung des BR außerhalb der Arbeitszeit

G
Gabilein
Nov 2016 bearbeitet

Wenn eine Betriebsratssitzung z.B. 1h länger als die geregelte Arbeitszeit geht, habe ich praktisch eine normale Überstunde welche ich abfeiern kann, bzw. bezahlt bekomme. Wir sind ehrenamtliche Betriebsratsmitglieder. Bei manchen von uns herrscht die Meinung, dass ich diese Zeit in bezahlte Freizeit und noch als Überstunde bezahlt bekomme?? Dann wäre das aber meiner Meinung nach eine doppelte Bezahlung und hat eigendlich nichts mehr mit einen Ehrenamt zu tun. Wer kann hier eine genaue für jeden verständliche Auskunft geben. Und wie ist diese Zeit zu bezahlen wenn das BR-Mitglied extra auf Arbeit kommt, weil diese Kurzarbeit hat.

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Community-Antworten (3)

P
pfeilenbogen

30.06.2010 um 21:20 Uhr

Lese doch einfach einmal § 37 (3) BetrVG, BR-Arbeit hat Vorrang und unterbricht ggf. auch Kurzarbeit

N
nicoline

01.07.2010 um 10:01 Uhr

Gabilein,

Wir sind ehrenamtliche Betriebsratsmitglieder Das sind alle BRM in ganz Deutschland!

Bei manchen von uns herrscht die Meinung, dass ich diese Zeit in bezahlte Freizeit und noch als Überstunde bezahlt bekomme?? Diese Meinungn ist absolut doppelt gequirlter Mist.

Wenn, dann hat es so wie nachfolgend geschildert zu laufen:

Muss die Betriebsratsarbeit immer während der Arbeitszeit des Mitgliedes geleistet werden? Grundsätzlich ja. Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied allerdings Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

A
Angie

01.07.2010 um 13:53 Uhr

Hallo Gabilein,

noch eine Ergänzung zu Nicolines Beitrag. §40 BetrVG RN 44 Fitting Fährt ein BR Mitglied gesondert zu einer BR Sitzung die außerhalb seiner Arbeitszeit, aber innerhalb der Arbeitszeit der meisten BR Mitglieder liegt so sind ihm die zusätzlich aufgewendeten Fahrtkosten zu erstatten.

MfG Angie

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