Wenn eine Betriebsratssitzung z.B. 1h länger als die geregelte Arbeitszeit geht, habe ich praktisch eine normale Überstunde welche ich abfeiern kann, bzw. bezahlt bekomme.
Wir sind ehrenamtliche Betriebsratsmitglieder. Bei manchen von uns herrscht die Meinung, dass ich diese Zeit in bezahlte Freizeit und noch als Überstunde bezahlt bekomme?? Dann wäre das aber meiner Meinung nach eine doppelte Bezahlung und hat eigendlich nichts mehr mit einen Ehrenamt zu tun. Wer kann hier eine genaue für jeden verständliche Auskunft geben. Und wie ist diese Zeit zu bezahlen wenn das BR-Mitglied extra auf Arbeit kommt, weil diese Kurzarbeit hat.