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Keine Bezahlung bei Güteverhandlung?

Z2
zorro 2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ich war als Beteilgter zu meiner Güteverhandlung beim Arbeitsgericht geladen. Dies habe ich mir als Arbeitszeit aufgeschrieben. Jetzt behauptet der Personalchef das dies Privatzeit ist und ich diese Stunden nicht bezahlt bekomme. Was ist nun richtig ??

Danke schon mal im vorraus

Zorro

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Community-Antworten (5)

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Peanuts

13.12.2007 um 19:47 Uhr

Dein Personalchef liegt da völlig richtig!

BT
betriebliche trübung

13.12.2007 um 23:43 Uhr

peanuts: sicher? wenn er als beteiligter geladen war, handelt es sich meines erachtens um arbeitszeit gem. § 616 bgb...

P
Peanuts

13.12.2007 um 23:50 Uhr

Ich bin mir sicher, dass diese Stunden nicht als Arbeitszeit bezahlt werden müssen.

BT
betriebliche trübung

14.12.2007 um 00:14 Uhr

peanuts: erklärs mir bitte! wenn jemand vom gericht geladen wird, kann man in der regel nicht sagen: tut mir leid, dass lässt der aktuelle schichtplan nicht zu... oder?

P
paula

14.12.2007 um 00:48 Uhr

Nach einhelliger Rechtsauffassung handelt es sich bei der Teilnahme als Partei in einem Rechtstreit um keinen Fall des § 616 BGB. Auch dann nicht wenn das persönliche Erscheinen vom Gericht angeordnet wird. Etwas anderes gilt bei Vorladungen durch die Polizei oder Staatsanwalt...

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