Hallo,
ich habe eine grundlegende Frage zu einer Stellenausschreibung:
ist der Arbeitgeber, sofern er eine Stelle ausgeschrieben hat, verpflichtet diese auch zu besetzen?
Oder kann er einfach sagen, dass diese dann doch nicht besetzt wird?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?
Habe bisher leider nichts passendes finden können

Vielen Dank für Antworten