AG hat Stelle ausgeschrieben - Leiharbeiter einsetzen ?
Hallo zusammen,
unser AG hat eine unbefristete Stelle ausgeschrieben. Nun bekomme ich einen Antrag auf Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers für 6 Monate auf die besagte Stelle. Den würde ich gern ablehnen, da ich hier eine deutliche Benachteiligung gegenüber einer direkten Einstellung sehe. Der Bewerber könnte sich ja auch direkt bei uns bewerben und muss nicht über einen Sklavenhalter angestellt werden. Würde die Begründung ausreichend sein ? Weiterhin verstößt doch die zeitliche Einstellung gegen die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle ?
Community-Antworten (6)
12.09.2022 um 12:41 Uhr
Das BetrVG nennt die Gründe für eine Ablehnung und das abschließend. Wenn also einer der, im §99 genannten, Gründe zutrifft dann kann man daraus eine ausreichende Begründung machen. Ist die Ausschreibung extern oder intern erfolgt? Wann ist diese erfolgt? gibt es evtl keine Bewerber für die Stelle? Habt ihr den AG mal gefragt, wieso er das macht?
12.09.2022 um 12:56 Uhr
"Der Bewerber könnte sich ja auch direkt bei uns bewerben und muss nicht über einen Sklavenhalter angestellt werden."
Die Leiharbeitsfirmen sichern sich für einen solchen Fall über die Forderung von Abstandszahlungen ab, damit genau dieser Fall nicht eintritt.
12.09.2022 um 13:50 Uhr
will der Leiharbeiter das denn überhaupt? nur weil Du der Ansicht bist, dass das besser für den Leiharbeiter ist, kann der Leiharbeiter doch anderer Meinung sein und du erweist ihm damit einem "Bärendienst".
die Einstellung verstößt nicht gegen die Ausschreibung, wenn der Leiharbeiter als "Überbückung" zu sehen ist, bis ein geeigenter Bewerber eingestellt werden kann. Man kann sicher mit dem AG vereinbaren, dass der Leiharbeiter nur solange bleibt, bis die Stelle besetzt wird, also keine zeitliche Begrenzung sondern eine sachgrundbezogene Begrenzung
12.09.2022 um 14:12 Uhr
@Relfe Mal abgesehen davon das ich von Leihfirmen von nichts bis gar nichts halte, wäre doch auch die Frage, ginge dies überhaupt. Denn auch in Leihfirmen gibt es eine Kündigungsfrist, und diese müsste ja mit dem Einstellungsdatum passen.
12.09.2022 um 14:22 Uhr
"Denn auch in Leihfirmen gibt es eine Kündigungsfrist, und diese müsste ja mit dem Einstellungsdatum passen." Der AN würde dann ja durch die ZA-Firma woanders eingesetzt, der AV mit der ZA-Firma ist ja normalerweise nicht nur für den einen bestimmten Einsatz abgeschlossen.
Aber wir fangen wieder an rumzuspekulieren da unsere Fragen nicht beantwortet werden.
12.09.2022 um 14:27 Uhr
"Aber wir fangen wieder an rumzuspekulieren da unsere Fragen nicht beantwortet werden." Richtig rtjum und sollte auch nicht das Problem des BR sein.
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
Ausgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
Personalkarussell - Hätte es eine Stellenausschreibung geben müssen?
Hallo, in unserem Betrieb wird Ende August durch das Ausscheiden eines MAs eine Stelle in der Abrechnungsabteilung frei (Schlüsselposition) . Der ältere Kollege, der ausscheidet, hat mindestens 150%
BR-Wahl Leiharbeiter
Hallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Krank + Urlaub + Leiharbeiter einstellen
Mitarbeiter hatte starke Depprossionen und hat sich krank gemeldet über mich. Da es ihm nicht gut ging, habe ich für Ihn ein Tag Urlaub beantragt. Wir können lt.Tarifvertrag IGM DI-MI-Do ohne Krankme