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AG hat Stelle ausgeschrieben - Leiharbeiter einsetzen ?

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BRMitgliedHans
Sep 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG hat eine unbefristete Stelle ausgeschrieben. Nun bekomme ich einen Antrag auf Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers für 6 Monate auf die besagte Stelle. Den würde ich gern ablehnen, da ich hier eine deutliche Benachteiligung gegenüber einer direkten Einstellung sehe. Der Bewerber könnte sich ja auch direkt bei uns bewerben und muss nicht über einen Sklavenhalter angestellt werden. Würde die Begründung ausreichend sein ? Weiterhin verstößt doch die zeitliche Einstellung gegen die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle ?

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Community-Antworten (6)

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rtjum

12.09.2022 um 12:41 Uhr

Das BetrVG nennt die Gründe für eine Ablehnung und das abschließend. Wenn also einer der, im §99 genannten, Gründe zutrifft dann kann man daraus eine ausreichende Begründung machen. Ist die Ausschreibung extern oder intern erfolgt? Wann ist diese erfolgt? gibt es evtl keine Bewerber für die Stelle? Habt ihr den AG mal gefragt, wieso er das macht?

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RudiRadeberger

12.09.2022 um 12:56 Uhr

"Der Bewerber könnte sich ja auch direkt bei uns bewerben und muss nicht über einen Sklavenhalter angestellt werden."

Die Leiharbeitsfirmen sichern sich für einen solchen Fall über die Forderung von Abstandszahlungen ab, damit genau dieser Fall nicht eintritt.

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Relfe

12.09.2022 um 13:50 Uhr

will der Leiharbeiter das denn überhaupt? nur weil Du der Ansicht bist, dass das besser für den Leiharbeiter ist, kann der Leiharbeiter doch anderer Meinung sein und du erweist ihm damit einem "Bärendienst".

die Einstellung verstößt nicht gegen die Ausschreibung, wenn der Leiharbeiter als "Überbückung" zu sehen ist, bis ein geeigenter Bewerber eingestellt werden kann. Man kann sicher mit dem AG vereinbaren, dass der Leiharbeiter nur solange bleibt, bis die Stelle besetzt wird, also keine zeitliche Begrenzung sondern eine sachgrundbezogene Begrenzung

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DummerHund

12.09.2022 um 14:12 Uhr

@Relfe Mal abgesehen davon das ich von Leihfirmen von nichts bis gar nichts halte, wäre doch auch die Frage, ginge dies überhaupt. Denn auch in Leihfirmen gibt es eine Kündigungsfrist, und diese müsste ja mit dem Einstellungsdatum passen.

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rtjum

12.09.2022 um 14:22 Uhr

"Denn auch in Leihfirmen gibt es eine Kündigungsfrist, und diese müsste ja mit dem Einstellungsdatum passen." Der AN würde dann ja durch die ZA-Firma woanders eingesetzt, der AV mit der ZA-Firma ist ja normalerweise nicht nur für den einen bestimmten Einsatz abgeschlossen.

Aber wir fangen wieder an rumzuspekulieren da unsere Fragen nicht beantwortet werden.

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DummerHund

12.09.2022 um 14:27 Uhr

"Aber wir fangen wieder an rumzuspekulieren da unsere Fragen nicht beantwortet werden." Richtig rtjum und sollte auch nicht das Problem des BR sein.

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