Erstellt am 01.10.2007 um 10:01 Uhr von Kölner
@Thoma
Sagen wir es so:
Ein Wahlbewerber würde reichen und Ihr hättet nach einer Wahl einen BR, wenn dieser sich auch noch selbst wählt!
Lass mich raten...
...Euer AG will keinen BR
...Euch geht es gut
...bisher ist immer alles auch ohne BR geregelt worden, was zu regeln ist
...die meisten von Euch wollen keinen BR; vielleicht nur ein paar - und die dürfen doch wohl nicht Ihren Willen der Überzahl aufzwängen, oder?
Achja, zu Deiner Frage: Ja das geht!
Erstellt am 01.10.2007 um 10:15 Uhr von Thoma
hallo Kölner,
fast richtig geraten,
der AG steht dem Thema neutral gegenüber, allerding würden die Kosten des Betriebsrates den Betriebsgewinn schmälern, was zur Folge hätte, dass sicherlich alle die freiwilligen Zusatzvergütungen (wie z.B Brigadefahrten 1xim Monat od. Geburtstags,- Weinachtsgeschenke.) für die Finanzierung dessen gestrichern werden.
Zum zweiten Teil, ja mit unserem Chef kann man mit allen Anfragen od. Problemen kommen und wir finden immer eine gute Lösung für alle Beteiligten. Manchmal finden wir seine Führung zu sozial, aber er sieht uns als gesamtes Team.
Eine solche, von der Gewerkschaft gewünschte Einrichtung eines Betriebsrates, würde eher wie ein Verrat gegenüber seinem Vertrauensvorschuss aussehen, zumal wir das ganze noch im verborgenen vorberiten sollen.
und zu meiner Frage: wenn das geht und wir unseren Willen keinen BTR zu wählen bekunden wollen, steht das irgendwo, also so offiziell meine ich ?
Erstellt am 01.10.2007 um 10:23 Uhr von carrie
Hallo
Laut § 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mind. 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind Betriebsräte gewählt.
Es ist natürlich toll wenn es stimmt und ihr ein gutes Betriebsklima habt, bzw. euer Chef in Ordnung ist, trotzalledem kann es immer mal Situationen geben wo es hilfreich ist einen Bertriebsrat zu haben.
Das muß ja auch nicht gleich das Klima vergiften und euer Chef braucht, wenn er wirklich fair ist, von seiten des Betriebsrats dann ja auch nichts zu beführchten. § 2 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
Interessant wäre ja wieviele Mitarbeiter ihr seit, ich glaube ab einer bestimmten Mitarbeitergröße(irgendwas im dreistelligen Bereich) müßt ihr auf jeden Fall, da bin ich jetzt aber nicht so sicher wie das genau läuft.
Erstellt am 01.10.2007 um 10:42 Uhr von Kölner
@Thoma
Ne, Thoma, das steht nirgendwo.
Ich bin mal etwas polemisch: Sollte der AG die freiwilligen Zusatzvergütungen WEGEN eines BR streichen, dann hätte er ein Problem. Und ob die Kosten eines BR den Gewinn schmälern, wage ich zu bezweifeln.
@carrie
"Interessant wäre ja wieviele Mitarbeiter ihr seit, ich glaube ab einer bestimmten Mitarbeitergröße(irgendwas im dreistelligen Bereich) müßt ihr auf jeden Fall, da bin ich jetzt aber nicht so sicher wie das genau läuft."
Oh...dann hätte manch ein Betrieb ein Problem.
Erstellt am 01.10.2007 um 11:06 Uhr von SSGG
Thoma,
Deine Argumentation hört sich an, als ob mein AG und seine Führungsebene spräche.
Wenn Dein AG dem Thema so neutral gegenüber steht, dann wird er sicherlich kein Problem damit haben, wenn sich ein BR etabliert. Es gibt immer Interessenkonflikte, und der AN ist der Schwächere. Somit hätte der BR die Möglichkeit, die AN-Interesssen konsequent durchzusetzen. Auch in einer Zukunft, die vielleicht nicht mehr so rosig aussieht.
Natürlich ist Eure Solidarität von Nöten....
Erstellt am 01.10.2007 um 11:21 Uhr von Mona-Lisa
@Thoma,
niemand will euch hier einen BR "aufdrängen", aber allein deine/eure Befürchtung, dass dann freiwillige Zusatzvergütungen gestrichen werden könnten, müsste dir doch die Augen öffnen und zeigen, dass er euch auch mit seiner "neutralen Einstellung" und den Kosten, die aufgrund einer BR-Gründung entstehen könnten, lächelnd erpresst.... Und er hat euch schon soweit!
Erstellt am 01.10.2007 um 12:58 Uhr von Angi1
Hallo Thoma,
zum Ablauf
laut § 17 Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben ohne Betriebsrat
Abs. 3 BetrVG
Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebes oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für ide Zusammensetzung des Wahlvorstandes machen.
Abs. 4
Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft . § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Wenn dann der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt hat und keine Vorschläge eingehen kommt
§ 9 WO zur Geltung
(1) Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so hat dies der Wahlvorstand sofort in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine Vorschlagsliste eingereicht wird.
(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Abs. 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, so hat der Wahlvorstand sofort bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet.
Also die Gewerkschaft kann die Wahl in die Wege leiten, ob es eine Wahl geben wird entscheiden dann die Mitarbeiter.
Bei der Abgabe nur eines Namens mit entsprechenden Unterstützungsunterschriften findet die Wahl statt.
MfG
Angi1
Erstellt am 01.10.2007 um 15:24 Uhr von carrie
@kölner
Deshalb sagte ich ja das ich mir nicht so sicher bin, im Gesetz steht "wird ein BR gewählt"und nicht"muß oder ist zu wählen", dass ist ja oft so eine Sache mit dem definieren dieser kleinen Wörter.
Erstellt am 01.10.2007 um 15:57 Uhr von DocPille
Thoma schreibt von einem externen Gewerkschaftler.Der hat doch mit dieser Sache nun gar nichts zu tun.
@Thoma
Ist bei euch im Betrieb eine Gewerkschaft vertreten,sind MA Mitglied bei dieser Gewerkschaft des externen??
Erstellt am 02.10.2007 um 13:15 Uhr von sbv
Ich denke, dass eine sehr kleine Minderheit durchsetzen kann, dass ein Betriebsrat gewählt wird, zumal wenn diese Minderheit von der Gewerkschaft unterstützt wird.
Wenn die große Mehrheit in der Firma sich so gut mit dem AG versteht, sollte sie versuchen, dass der Betriebsrat diese Mehrheit vertritt.
Dann bleibt es ja dem neuen Betriebsrat überlassen, ob er sich mehr im Hintergrund hält die Dinge, die gut laufen wieter laufen lässt.