Erstellt am 02.07.2008 um 21:08 Uhr von carrie
@LastVampire
Im Betriebsverfassungsgesetz § 1 steht: In Betrieben mit in der Regel mind. 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
Es heißt zwar nicht "kann" aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Eine Firma wird sicher nicht von alleine auf diese Idee kommen. Warum sollten sie sich diesen Stress auch freiwillig antun? Da müssen die Angestellten schon selbst aktiv werden.
Wenn ihr eine zuständige Gewerkschaft habt (Es reicht ein Mitglied aus eurer Firma), wendet euch an diese, die helfen euch sicher gerne bei den Vorbereitungen.
Erstellt am 02.07.2008 um 21:59 Uhr von see-see
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Bibel für alle Betriebsräte. In der Wahlordnung des BetrVG steht, wie ein Betriebsrat gewählt wird.
Wie lange gibt es denn schon euren Betrieb? Bei der Anzahl MitarbeiterInnen ist es schon seltsam, dass noch keiner darauf kam, einen Betriebsrat zu gründen. Euer Arbeitgeber lacht sich sicher ins Fäustchen...
Falls ihr einen BR gründen wollt, macht euch auf Widerstände gefasst. Sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite. Der Tipp von carrie mit der Gewerkschaft ist Gold wert.
Erstellt am 02.07.2008 um 22:10 Uhr von LastVampire
Von uns Mitarbeitern wird keiner in einer Gewerkschaft sein. Die Firma gibts seit ca. 20 Jahren.
Erstellt am 02.07.2008 um 22:47 Uhr von carrie
@LastVampire
Vielleicht hilft dieser Link ein bißchen
http://www.bruchsal.igm.de/news/meldung.html?id=6561
Erstellt am 03.07.2008 um 01:18 Uhr von rainer w
@LastVampire
Du möchtest eine Betriebsrat und keiner ist in der GEW?
Geh Du rein und schon ist einer drin.