Betriebsrat Pflicht? Wahl anonym?
Hallo, unsere Firma hat aktuell 106 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat, der jedoch nach Ansicht einiger Angestellter dringend nötig wäre. Meine 2 Frage daher:
- Ist ein Betriebsrat ab einer bestimmten Anzahl von Angestellten Pflicht?
Wir hatten vor etwa 10 Jahren bei wesentlich kleinerer Belegschaft einen Betriebsrat, den der Chef mit den Worten "So einen Scheiß brauchen wir hier" aufgelöst hat, niemand traut sich gegen ihn anzugehen, da er als Choleriker gefürchtet ist.
- Ist es möglich, einen Betriebsrat anonym zu wählen, sprich die Wahl durch eine neutrale Person der Gewerkschaft durchführen zu lassen, ohne daß die Gefahr besteht, als "Rebell" zu gelten und binnen kürzester Zeit gekündigt zu werden? Problem könnte auch noch darin bestehen, daß aktuell nur 2 oder 3 Personen in unserem Unternehmen Mitglied der Gewerkschaft Verdi sind.
Vielen Dank + Gruß
Community-Antworten (1)
21.11.2007 um 21:11 Uhr
Hallo In Betrieben mit in der Regel mind. 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. § 1 BetrVG Eine Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn sie in ihm mind. ein Mitglied hat. § 2 BetrVG Ihr könnt z.B. in einer Betriebsversammlung einen Wahlvorstand bestellen, zur Einladung für die Versammlung sind 3 Arbeitnehmer sowie eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft berechtigt. § 17 BetrVG. Der bestellte Wahlvorstand hat dann auch sofort Kündigungsschutz.
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