Erstellt am 09.04.2019 um 23:10 Uhr von Kratzbürste
Wofür soll er denn sonst da sein? Seit 1972 definiert das Betriebsverfassungsgesetz den BR als Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Dazu braucht man kein Gericht.
Erstellt am 10.04.2019 um 08:31 Uhr von nicoline
* dass es einen Gerichtsurteil gibt der besagt*
Wenn es EIN Gerichtsurteil gibt, DAS besagt, dass der BR für die Arbeitnehmer ist, kenne ich das nicht, aber, mich würde der Hintergrund deiner Frage interessieren. Magst du dazu etwas sagen?
Erstellt am 10.04.2019 um 21:31 Uhr von Jura11
Wir werden das Gefühl nicht los , dass unsere BR Vorsitzende mit der GF sehr dicke werden .
Gestern gab es einen Gespräch zwischen Meister und einem AN .
Ihm wird vorgeworfen , dass er ein Querschläger sei. Lustlos durch den Arbeitstag kommen und wenn man ihn sucht wäre er sowieso auf der Toilette.
Die Produktionszahlen stimmen aber.
Die BR Vorsitzende hat keinen Wort erwidert und wollte dem Kollegen weiß machen, dass er mit seinen Toielettgängen aufpassen soll , die GL kann das auch verbitten .
Dumm
Auf unsere Ansage ,dass wir für die AN da sind , sagte Sie es ist nicht ganz so richtig. Manchmal müssen wir uns auch auf die Arbeitgeber Seite stellen .
Wir müssen mit der GF eng miteinander arbeiten .
Das ist mir auch klar , aber nicht wenn die Kollegen gemopt, oder gar auf die Abschussliste gesetzt werden.
Deswegen (schwarz auf weiß)
Vielen Dank
Erstellt am 10.04.2019 um 22:54 Uhr von Moreno
Nein der Betriebsrat muss sich nicht bedingungslos hinter einzelne Arbeitnehmer stellen. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass Toilettengänge missbraucht werden kann er dies auch abmahnen und eventuell sogar ein Kündigung aussprechen. Verbieten kann er Toilettengänge aber nicht.
Erstellt am 11.04.2019 um 01:15 Uhr von celestro
Ich zitiere noch einmal etwas schon gesagtes:
"Seit 1972 definiert das Betriebsverfassungsgesetz den BR als Interessenvertreter der Arbeitnehmer."
Nuff said!
Erstellt am 11.04.2019 um 06:56 Uhr von ExBoMa
"...Auf unsere Ansage ,dass wir für die AN da sind , sagte Sie es ist nicht ganz so richtig. Manchmal müssen wir uns auch auf die Arbeitgeber Seite stellen …."
Ich denke, Ihr habt ehr ein internes allgemeines Problem.
Wenn die Mehrheit im BR nicht mit dem Vorgehen der BRV einverstanden ist, könnt Ihr diese Position ja neu besetzen.
Ansonsten könnt Ihr zu allen Themen in einer Sitzung mehrheitlich einen Beschluss fassen, den Eure BRV dann umsetzen muss. Die BRV hat nicht mehr Macht als Ihr. Vorsitzende haben nur etwas mehr Aufgaben, wie z.B. Kommunikation der Beschlussergebnisse zum AG, leiten von Sitzungen und Betriebsversammlungen....
Im Übrigen seid Ihr kollektivrechtlich für alle im Sinne des BetrVG nichtleitenden Mitarbeiter zuständig. ...seit 1972
Erstellt am 11.04.2019 um 07:49 Uhr von Deichläufer
Guten Morgen Jura11,
ich glaube, du meinst dieses Urteil:
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.04.1983, Az.: 6 ABR 70/82
Fundstelle: https://www.jurion.de/urteile/bag/1983-04-21/6-abr-70_82/
Das Gesuchte wird in RN 36 erläutert
Erstellt am 11.04.2019 um 15:37 Uhr von §§Reiter
Zitat von Jura11:
Das ist mir auch klar , aber nicht wenn die Kollegen gemopt, oder gar auf die Abschussliste gesetzt werden.
Deswegen (schwarz auf weiß)
Vielen Dank
Mit dem Begriff "Mobbing" wäre ich vorsichtig.
Ein Kritikgespräch zwischen Meister und AN hat mit Sicherheit nichts mit Mobbing zu tun.
Wenn Du versuchst eine rechtlich gut untermauerte Argumentation gegen das Verhalten des BRV aufzubauen, solltest Du von inhaltsleeren Redewendungen wie "auf die Abschussliste setzen" Abstand nehmen und Dir mal die Definition von "Mobbing" durchlesen.
...es sei denn Du meinst es wörtlich, dass der Kollege gemopt (also mit einem Wischmop gereinigt) wird. Das wäre etwas anderes.