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Imformationen vom Betriebsrat an die Arbeitnehmer - was wenn keine kommen?

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SaHel2004
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einem Sicherheitsunternehmen und arbeite an einem Objekt ausserhalb unserer Zentrale (Alle Objekt liegen ausserhalb der Zentrale). Seit meinem Anfang hier, habe ich keine Information (Betriebsvereinbarungen, etc.) von meinem Betriebsrat erhalten. Von anderen Unternehmen bin ich es gewonnt an geeigneter Stelle (z.B. Schwarzes Brett, etc.) informationen nachlesen zu können. Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese Informationen in der Geschäftsstelle ausliegen und ich sie dort nachlesen kann. Um in die Geschäftsstelle zum kommen müsste ich allerdings zusätzlich zu meinen 70km zum Arbeitsplatz noch weiter 50km fahren! Besteht nicht eine Informationspflicht der Betriebsräte gegenüber den AN? Oder muss ich immer nachfragen, ob sich etwas geändert hat? Auf unserem Objekt arbeiten 35 Leute, ich bin also kein Einzelfall!!!

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

03.12.2006 um 20:28 Uhr

@SaHel2004, der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, dir die Informationen zur Verfügung zu stellen, sondern der AG. Du kommst doch mit Sicherheit in gewissen Zeitabständen zu eurer Geschäftsstelle?

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SaHel2004

03.12.2006 um 21:58 Uhr

Nein, leider nicht. Für uns fungiert die Geschäftsstelle zwar als Zentrale. Aber wir sind bis auf die Verwaltungsbereiche dort an unsererm Objekt autark. Muss der AG die Informationen auch an allen Objekten aushängen, oder reicht es dies nur in der Basis zu tun?

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