Erstellt am 31.08.2007 um 13:54 Uhr von Konrad
Na das ist ja eine hilfreiche Aussage, kaum zu glauben.
Ich würde an eurer Stelle auch nicht offen rumfragen! Tatsache ist das die zuständige Gewerkschaft schon bei bei 1 Gew. Mitglied tätig werden muss, deren Interessen zu vertreten!! Steht auch in der Wahlordnung.
Erstellt am 31.08.2007 um 14:40 Uhr von Kölner
@Konrad
Wo (bitte zeig es mir) steht in der Wahlordnung o.ä., dass eine Gewerkschaft bei einem einzigen Mitglied hinsichtlich einer BR-Wahl tätig werden MUSS?
Erstellt am 31.08.2007 um 15:37 Uhr von matze83
HI li-reni
also zum ersten würde ich mich bei er GEW beschweren und wenn sich nix tut daraufhin austreten.
Hast du schon einmal versucht, mit einem BRM einer Firma in eurer Branche und Nähe in Kontakt zu treten? Vlt. sind dir ja da welche behilflich. Bau dr gleich von Beginn an kleines Netztwerk auf, dann kannst du auf die GEW meist verzichten.
MFG
Erstellt am 31.08.2007 um 15:41 Uhr von waschbär
Kölner.... was zum *Lachen*
...Eine Gewerkschaft ist übrigens schon dann im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Kollege des Betriebs Mitglied in der jeweiligen Gewerkschaft ist. Falls Sie nicht wissen, welche Kollegen in welcher Gewerkschaft sind, holen Sie vom Arbeitgeber diesbezüglich Auskünfte ein.
.......
Sollte es vor kommen, das der Text missverständlich ist und sich dars eine Rechtfolge ergeben könnte . Glück Wunsch , ansonsten viel spass
Erstellt am 31.08.2007 um 17:42 Uhr von Der alte Heini
li-reni,
so wie sich das liest, bist ja nicht einmal Du oder deine Kollegen in der GEW.
Ihr stellt als Nichtmitglieder Forderungen an die GEW ??
Bevor ihr etwas fordert, solltest Du und die Kollegen in die Gewerkschaft eintreten.
Dann sollte der GEW zugesagt werden, dass ihr euch NACH der BR Wahl für die Mitgliederwerbung einsetzen werdet. Jetzt vor der Wahl wäre die Mitgliederwerbung zu riskant.
Erstellt am 31.08.2007 um 17:47 Uhr von Dieter
Der alte Heins
Ich finde was hier gewordert wird , rechtens ! Die gewerkschaft soll rühig erst mal zeigen was sie im Betrieb alles verändern kann ! Erst dann sollte sich jeder überlegen ob er in die GEW gehen soll !
Probezeit für die Gew , das finde ich gut und halte das für eine völlig Moderne Fordernung !
Erstellt am 01.09.2007 um 11:47 Uhr von peanuts
Kann ich die GW nicht zwingen, die Wahl in die Wege zu leiten,
Nein! Die Gewerkschaft KANN zur Wahlversammlung einladen, das war´s auch schon!
Sie meinte ich solle erst einmal den Organisationsgrad in unserem Betrieb checken
Teile ihr "47%" mit. Die Gewerkschaft kann selber checken, ob das stimmt!
für 2 Mitglieder würde sie die Wahl nicht organisieren.
Nachvollziehbar!