Erstellt am 02.08.2007 um 08:43 Uhr von khel
Hallo Hammer,
bei Euch ist ja was los! Ich dachte, die Wahl wäre geheim!? Was treibt die 21 MA denn unter diesem Aspekt dazu, öffentlich kundzutun, dass sie andere Kandidaten gewählt haben und das noch in eidesstattlichen Versicherungen festzuhalten? Wie lief denn die Stimmenauszählung bei Euch ab? Im Übrigen: kann jetzt schon jemand Anderes als die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Aber alles in allem würde ich mir keine allzu großen Gedanken machen. So wie ich den Fall verstehe, lässt sich hier leicht eine Behinderung der BR-Wahl nach §20 BetrVG feststellen. Lass Dir einfach alles geben, was die GL samt ihren Spießgesellen so vorzubringen haben, und dann ab damit zum Anwalt. Für alles Weitere viel Erfolg und starke Nerven!
Gruß
khel
Erstellt am 02.08.2007 um 08:45 Uhr von pit47
Hallo Hammer,
innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann die Wahl angefochten werden (§ 19 BetrVG).
Ansonsten kann die Wahl auch aus Nichtigkeitsgründen als falsch gelten gemacht werden, hierbei gibt es keine Frist.
Beide Sachen werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Erstellt am 02.08.2007 um 09:13 Uhr von khel
Die ganz normale Wahlanfechtung nach §19 BetrVG habe ich übergangen. War gedanklich schon einen Schritt weiter, tut mir Leid!
Dann ist es wohl das Beste, wenn Du alle, die irgendwas am Wahlergebnis auszusetzen haben, auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach §19 hinweist.
Frage am Rande: wieso greift die GL eigentlich gleich zu einer Strafanzeige?
Gruß
khel
Erstellt am 02.08.2007 um 09:24 Uhr von Immie
Wenn denn alles korrekt gelaufen ist,
kannst du dich doch ganz entspannt zurücklehnen.
Da mit den Wahlunterlagen auch die Stimmzettel noch vorhanden sind,
lässt sich das doch einigermassen nachvollziehen.
Ausserdem wäre hier doch eher der Wahlvorstand anzusprechen.
Wie soll er bei einer öffentlichen Auszählung 21 Stimmzettel manipulieren?
Erstellt am 02.08.2007 um 09:25 Uhr von hammer
Hallo,
danke für Eure prompte Antwort. Die GL hat Strafanzeige beantragt, weil sie das ganz klar als Betrug sehen. Die Mitarbeiter haben der GL alle gesagt das sie diesen BR nicht gewählt haben und so auch nicht akzeptieren wollen, deshalb die eidesstattlichen Versicherungen. Bei der Stimmauszählung war jedoch nichts auffälliges zu beobachten, was nach Wahlbetrug aussah, es sind also lediglich die eidesstattlichen Versicherungen als Beweis da.
Erstellt am 02.08.2007 um 09:28 Uhr von Immie
Wieviele MA habt ihr denn ?
Erstellt am 02.08.2007 um 09:49 Uhr von hammer
Erstellt am 02.08.2007 um 09:58 Uhr von Immie
Cool!
Wenn jetzt die "Hälfte" behauptet sie hätte anders gewählt.
War denn der Wahlvorstand identisch mit dem gewähltem BR?
Erstellt am 02.08.2007 um 10:00 Uhr von Heinz
an Deiner Stelle würde ich die Wahlunterlagen zu Eurer Entlastung sicherstellen lassen, weiß aber nicht, wer da jetzt für zuständig ist Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht?? Da muste Dich mal erkundigen und mit den zuständigen Behörden kooperieren.
Erstellt am 02.08.2007 um 10:08 Uhr von hammer
Erstellt am 02.08.2007 um 10:21 Uhr von Immie
Und Du?
Bist du Wahlvorstand?
Gewählter BR?
oder
Einer von einundzwanzig?
Nicht falsch verstehen:-)
Und ich denke immer noch das der BR der falsche "Ansprechpartner" ist.
Wenn , konnte nur der Wahlvorstand manipulieren.
Aber hier gibt es Menschen , die sich mit dieser Thematik besser auskennen.
Wann war die Wahl?
Erstellt am 02.08.2007 um 10:22 Uhr von RolfH
@Hammer
Wenn der Wahlvorstand ein reines Gewissen hat und auch die wahlunterlagen inkl. Stimmzettel, so wie es sein muss, ordentlich aufgehoben hat, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann könnt Ihr Euch doch ruhig zurücklehnen und die Dinge auf Euch zukommen lassen. Oder?
Erstellt am 02.08.2007 um 10:39 Uhr von Frank B
Nur noch mal kurz zur Zusammenfassung. Für die Wahl ist der Wahlvorstand zuständig, Ansprechpartner ist der Vorsitzende. Hat die konstituierende Sitzung stattgefunden, sind die Wahlunterlagen dem Betriebsrat übergeben worden, wenn nicht, hat diese Unterlagen der Vorsitzende so aufzubewahren, dass sie gegebenen falls dem Arbeitsgericht!!! vorzulegen sind! Zur Not in die Wahlurne packen und verschliessen und versiegeln! Wenn nicht im Unternehmen die Möglichkeit besteht, mit nach Hause nehmen.
Dann lass die anderen machen!
Sind die Unterlagen dem BR übergeben worden, hat dieser die Aufgabe die Unterlagen, wie oben beschrieben, sicher zu verwahren!
Erstellt am 02.08.2007 um 13:23 Uhr von paula
ihr müßt jetzt sehen, dass hier die beweise von eurer seite aus gesichert werden. Es kann durchaus sein, dass die Staatsanwaltschaft sich hier einschaltet. Eine Wahlanfechtung wird wohl auch noch kommen.
Da kann Euch noch einiges an Ärger drohen. Die Aussagen von 50% der Belegschaft hat ja schon einiges an Gewicht. Daher sollte ihr nun wirklich besonnen reagieren
Erstellt am 02.08.2007 um 13:26 Uhr von paula
@Frank B
Wenn Strafanzeige gestellt wurde ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft aktiv wird und sich auch die ganze Sache anschaut. Da fallen mir einige mögliche Strafttatbestände ein. Ist immer die Frage wer sich da dann Gedanken machen muss
Erstellt am 02.08.2007 um 13:48 Uhr von khel
@Hammer,
berichte doch mal bitte bei Gelegenheit, wie sich die ganze Sache weiter entwickelt. Das interessiert mich sehr.
Dass mancher AG nicht erbaut darüber ist, wenn in seiner Firma ein BR gewählt wird, ist ja ein alter Hut. Auch an starken Worten fehlt es dann selten. Aber eine Strafanzeige hat schon eine ganz andere Qualität. Deswegen meine Neugier.
Gruß
khel
Erstellt am 02.08.2007 um 23:27 Uhr von Der alte Heini
Für Wahlanfechtungen nach der konstituierenden Sitzung des BR ist grundsätzlich der BR der Beklagte weil der Wahlvorstand erloschen ist.
Für Wahlanfechtungsklagen und Klagen auf Festellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl ist das ArbG zuständig.
Bei einer gestellten Strafanzeige wegen Manipulation der Betriebsratswahl wird nicht gegen die Institutionen Betriebsrat oder Wahlvorstand ermittelt, sondern gegen Personen. Zuständig wären hier die Strafgerichte.
Wenn die Beschuldigung glaubhaft ist, wird die Staatsanwaltschaft demnächst die Wahlunterlagen beschlagnahmen lassen um sie auf Manipulationsspuren zu untersuchen.
Ob die von Arbeitnehmern abgegebene eidesstattlichen Versicherungen, die dem AG zur Verfügung gestellt wurden, alleine genügend Beweiskraft bieten um eine Fälschung zu beweisen, möchte ich bezweifeln. Denn man darf nicht vergessen, hier geben abhängig Beschäftigte gegenüber eines Parteilichen, ihr geheimes Abstimmungsverhalten bekannt. Hier eines dem AG nicht genehmes Abstimmungsverhalten zu zeigen könnte den AN eventuell erhebliche Probleme bereiten.
Ich vermute ganz stark, dass diese eidesstattlichen Versicherungen vom Gericht als Beweismittel nicht anerkannt werden, da die geheimen Wahl mit dem Grundgesetz geschützt und von keinem öffentlich gemacht werden darf.
Es wird wohl so aussehen, das alles von den Auswertungen der Wahlunterlagen abhängt. Findet man dort keine Beweise und sind die Aussagen der
Beschuldigten "sauber", dürfte das Verfahren eingestellt werden.
Die Beschuldigten sollten sich überlegen ob sie Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung stellen.
Erstellt am 03.08.2007 um 12:05 Uhr von paula
@heini
"Ich vermute ganz stark, dass diese eidesstattlichen Versicherungen vom Gericht als Beweismittel nicht anerkannt werden, da die geheimen Wahl mit dem Grundgesetz geschützt und von keinem öffentlich gemacht werden darf."
Das bezweifel ich aber sehr. Es ist nicht verboten das eigene Wahlverhalten öffentlich zu machen. Wenn man das Wahlverhalten Dritter öffentlich machen sollte, so könnte das auch von einem Gericht als Beweis genutzt werden. Die Beweisverwertungsverbote in Deutschland gehen nicht so weit. Anders wäre das in den USA, wo andere Beweisverwertungsverbote gelten
Erstellt am 03.08.2007 um 12:10 Uhr von Hansii
Wow, ich finde das schon heftig. Rund 50% der Mitarbeiter sagen: Ich habe nicht so gewählt und halten das in einer EV fest. Die falsche Abgabe einer EV ist strafbar, insofern werden nicht über 20 Mitarbeiter aus Spaß / um dem AG einen Gefallen zu tun lügen.
Bleibt die Frage: Was ist schief gelaufen, wer könnte manipuliert haben? Leider sehe ich hier durchaus einen begründeten Anfangsverdacht (gegen "unbekannt"), wobei die Frage ist: Wer hat profitiert, sprich wer ist gewählt worden?
Keinesfalls glaube ich, dass alle gewählten BR-Mitglieder manipuliert haben, auch wenn das nicht auszuschließen ist. Aber ich befürchte, dass Du und Deine Kollegen sich darauf einstellen müssen, ein tiefschwarzes Schaf unter sich zu haben.
Hier wird ja zu Recht immer sehr scharf gegen Einflussversuche des AG geschossen, immerhin ist die BR-Wahl eine wichtige Sache, die unbeeinflusst und korrekt ablaufen muss. Genauso scharf sollte man jedoch auch reagieren, wenn in andere Richtung Manipulationen vorgenommen worden sind. Es ist nicht haltbar, wenn sich irgendjemand durch Stimmzettelfälschungen in die Position des BR bringt. Die teilweise relativierenden Kommentare hierzu finde ich bedauerlich.
(Zur Klarstellung: Es ist natürlich relevant, in welchem Verhältnis die Zahl der die EV abgegebenen MA steht. Wenn das 21 von 10.000 wären, lägen andere Optionen nahe. Wir sprechen aber hier von rund 50% der MA des Unternehmens. Sorry, aber so viele MA machen sich nicht strafbar, wenn da nichts dran ist. Vielleicht können wir hier im Forum aber auch noch mit mehr Material zum Wahlergebnis etc. versorgt werden, der die Zahlen etwas relativiert?).
Erstellt am 03.08.2007 um 12:23 Uhr von Immie
Was ich schon merkwürdig finde,
Hammer war recht gesprächig,
bis zu der Frage, welche Rolle er bei dieser Sache hat.
Danach kam nichts mehr.
Erstellt am 03.08.2007 um 12:32 Uhr von hammer
Hallo,
ne meine stille hatte nichts mit der Frage zu tun. Ich möchte das nur nicht so bekannt geben.
Ich hatte nicht mehr weiter geschrieben, weil ihr mir freundlicherweise schon viele eurer Meinungen bekannt gegeben habt und wir jetzt erst mal abwarten müssen.
Erstellt am 03.08.2007 um 12:37 Uhr von Immie
Alles klar;-)
Dann sag doch nochmal etwas
wenn alles geklärt ist.
Grüsse
Erstellt am 03.08.2007 um 14:12 Uhr von Der alte Heini
Tja paula,
Du bezweifelst sehr, das ein Gericht diese eidesstattlichen Versicherungen mit dem hinweis, auf die im Grundgesetz verankerte geheime Wahl, ablehnt.
Ich nicht. So vor einigen Jahren geschehen. Die e V´s wurden in dem Fall auch von Mitarbeitern freiwillig dem AG zur Verfügung gestellt. Kommt öfter vor als man denkt.
Hier ein Beweisverwertungsverbot mit ins Spiel zu bringen ist etwas daneben, denn hier wurden die "Beweismittel" ja nicht illegal besorgt.
Erstellt am 03.08.2007 um 15:06 Uhr von paula
@heini
was ist denn das nun wieder?
"....Grundgesetz verankerte geheime Wahl"
Wie schon gesagt, jeder in Deutschland darf über sein eigenes Wahlverhalten sprechen! Das ist gesetzlich nicht untersagt auch nicht durch das GG. Anders ggf. wenn es um das Wahlverhalten anderer Personen geht. Aber selbst wenn es hier eine ggf. sogar strafrechtlichen Tatbestand geht sehe ich hier noch kein Verwertungsverbot, wenn es um den Punkt einer ggf. anderen rechtswidrigen Tat geht
"Hier ein Beweisverwertungsverbot mit ins Spiel zu bringen ist etwas daneben,"
Hast du überhaupt eine Ahnung was du da schreibst? Wenn es kein Beweisverwertungsverbot gibt hat ein Gericht die Beweise zu berücksichtigen, da eine EV als Schriftstück ein zulässiges Beweismittel ist. Entweder es ist zulässig oder wir sprechen über ein Verwertungsverbot. Dazwischen gibt es nur noch die Frage welchem Beweiswert man der Sache zubilligt
Ich weiss nicht was Du vor Jahren gesehen oder gehört hast! Wenn es hier relevant sein sollte, dann schildere bitte ausführlich den Sachverhalt und subsumiere dann bitte den vorliegen Fall
Erstellt am 03.08.2007 um 15:09 Uhr von Chio
Wartet bitte kurz, ich gehe noch schnell Chips und Dosenbier holen.
Erstellt am 03.08.2007 um 19:57 Uhr von Robin H
paula,
Du tust Dich hier sehr leicht mit der Vermutung, dass die "eidesstattlichen Versicherungen" aller 21 auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Jeder der 21 kann ganz leicht diese Eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn er dem BR etwas anhängen will.
Wer weiß denn, die die e.-Versicherungen nicht unter Druck zustande kamen?
Für mich sind diese Versicherungen in einem Wahlanfechtungsverfahren recht wenig wert, wenn die öffentliche Auszählung direkt nach der Wahl korrekt gelaufen ist.
Erstellt am 03.08.2007 um 23:19 Uhr von paula
@Robin H
Wie jedes Beweismittel ist es zu bewerten. Wenn die Wahlzettel keinen Anlass zur Manipulation geben ... Gut dann wird das Gericht das bewerten müssen. Die Zettel könnten natürlich ausgetauscht sein. Oder was anderes. Man muss wie immer in solchen Fällen eine Gesamtbetrachtung vornehmen.
Wenn die EV´s unwahr sind haben die MA ein massives Problem, denn es droht eine saftige Haftstrafe. UNd wenn der Chef dahinter steckt ist er als Anstifter ebenfalls zu bestrafen.
Hier liegt mächtig was in der Luft! Und ich vermute mal das irgendjemand richtig Stress bekommt....
Erstellt am 03.08.2007 um 23:27 Uhr von pirat
Paula ich möchte Dich sprechen, bitte!
Erstellt am 03.08.2007 um 23:29 Uhr von Chio
Ooooch!
Bitte jetzt nicht diese schöne Vorführung unterbrechen!
Wäre schade wenn ...
Erstellt am 03.08.2007 um 23:40 Uhr von Fanny Frisch
Wo ist denn hier der Knopf für den Ton? Wenn´s noch Bilder dazu geben würde wär das richtig toll...
Erstellt am 03.08.2007 um 23:41 Uhr von Chio
Zuuuu spät....
Wäre ein herrlicher Punktsieg für diesen Heini geworden! Schade dass er es nicht mehr auskosten kann...
Erstellt am 04.08.2007 um 00:34 Uhr von paula
@pirat
obwohl den haken bei dir setze geht es leider nicht weiter zu dir.... :-( versuch du es doch mal bei mir
Erstellt am 04.08.2007 um 13:52 Uhr von Der alte Heini
paula,
je hohler der Resonanzkörper, je lauter der Schall.
Das heißt aber nicht, je lauter je richtiger.
Robin H hat den Zusammenhang schon richtig erkannt, Du leider nicht.
Wenn @Hammer dem Forum mitteilen sollte wie alles ausgegangen ist, wird sich mein Einschätzung wohl bestätigen.
Ach ja, Du kannst ja mal in deiner umfangreichen Betriebsratsbibliotheken nachschauen.
Erstellt am 04.08.2007 um 16:32 Uhr von paula
tja heini es ist immer wieder erfrischend Deine beileidigenden Art hier im Forum genießen zu können.
Es ist aber auffällig für Dich dass Du mit mangelnden Anstand versuchst Deine Ansichten zu verteidigen und dabei selber strafrechtliche Tatbestände verwirklichst....
Ich warte noch immer auf ein kleines Aktenzeichen, dass Deine Theorien stützt....
Erstellt am 05.08.2007 um 00:19 Uhr von Chio
Buuuh!
Der alte Heini schlägt mal wieder unter die Gürtellinie!
Pfui!
Falls jetzt doch nach Punkten abgerechnet werden muss und nicht auf Grund von ko (und ob Heini in der Lage ist den entscheidenden Schlag sauber auszuführen? Das darf be2felt werden...), dann ist heini nunmehr chancenlos.
Erstellt am 06.08.2007 um 07:00 Uhr von Bergmann
@ Chio,
"Wartet bitte kurz, ich gehe noch schnell Chips und Dosenbier holen.
Antwort 25 Erstellt am 03.08.2007 - 15:09 Uhr von Chio "
Für Jemand der um 15:09 schon Dosenbier sich einverleibt und auch noch ungesunde Nahrung wie Chips, sollte bei Beurteilungen sehr vorsichtig sein !!
Erstellt am 06.08.2007 um 07:48 Uhr von Chio
@Bergmann
Schreib doch einfach dass Du Heinis Verhalten gut findest!
Erstellt am 06.08.2007 um 08:32 Uhr von Bergmann
@ Chio,
ein Deibel werd ich tun !!! :-))
Aber es ist nicht alles falsch, was manche Forumsteilnehmer schreiben !!