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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbetrug?

D
Dara
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich habe eine Frage. Wie beschäftigen in unserer Fa. eine größere Anzahl Leiharbeiter. Da diese auch wählen dürfen, hat sich unsere BRV in einer Nachtschicht, in welcher nur Leiharbeiter anwesend waren,extra im Betrieb eingefunden. Der BRV teilte unaufgefordert und mehr oder weniger "heimlich" die Briefwahlunterlagen aus und machte gleichzeitig Werbung für seine Person. Er forderte die Leiharbeiter auf, für ihn zu stimmen und umgehend die Briefwahlunterlagen wieder abzugeben. Es ist noch zu erwähnen,dass die Mitarbeiter mit dem jetzigen BRV nicht zufrieden sind und unter diesen Umständen natürlich eine Abwahl in Gefahr sehen. Ist das korrekt oder wahlbetrug? Kann die Wahl unter diesen Umständen angebrochen werden? Es wäre sehr schön,wenn jemand zu diesem Problem eine Antwort hätte. Danke -Dara-

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Community-Antworten (1)

S
Susanne

26.04.2006 um 00:15 Uhr

Hallo Dara,

wir hatten in der Firma das Problem das Kollegen dem BRV nicht trauen und die Briefwahl sammeln wollten,das ging nicht .Laut Verdi muss jeder Mitarbeiter der wählen darf seine Briefwahl an den Wahlvorstand schicken . Ist euer BRV der Wahlvorstand ? Er darf auch nicht die Wahlunterlagen verteilen dafür gibt es den "Wahlvorstand"

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