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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbetrug ... Was nun?

Q
Qqqqqqqqq
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

In unserer Firma war letzte Woche die Betriebsratswahl. Ich war zum ersten mal Teil des WV und bin/war nie BR Mitglied . Wie verhält man sich wenn ein Wahlbetrug festgestellt wurde?

3.018011

Community-Antworten (11)

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Rattle

23.03.2014 um 13:41 Uhr

Hallo,

§ 19 BetrVG dort steht die vorgehenheitsweise drin. sollte innerhalb von zwei wochen nach bekanngabe des wahlergebnis beim arbeitsgericht eingereicht sein, wenn es das wahlergebnis wesendlich beeinflusst hat.

MFG

MFG

Q
Qqqqqqqqq

23.03.2014 um 13:49 Uhr

Danke für die schnelle Antwort .... Wenn es das Wahlergebnis nicht beeinflusst hat ...fällt das alles einfach unter den Tisch ohne das es die Mitarbeiter jemals erfahren ? Ich finde das so unfair gerade weil es sich um den aktuellen BR Vorsitzenden und seinen Stellvertreter handelt ... Die natürlich beide wieder gewählt wurden ...

N
nicoline

23.03.2014 um 13:56 Uhr

Magst Du erklären, was der angebliche Wahlbetrug war? Vielleicht kann man ja hier in etwa abschätzen, ob es wirklich einer war.

R
Rattle

23.03.2014 um 13:57 Uhr

Hallo,

das kann hier keiner beurteilen, da müsst ihr schon selber tätig werden,

im §119 wird genannt wenn "gegen wesentliche vorschriften über das wahlrecht, die wählbarkeit oder das wahlverfahren verstoßen worden ist und eine berichtigung nicht erfolgt ist".

MFG

Q
Qqqqqqqqq

23.03.2014 um 14:15 Uhr

Ich kann es ja mal versuchen zu erklären.... Es gab bei den Briefwahl Unterlagen einen "Formfehler" nach Rücksprache mit Verdi haben wir umgehend neue Unterlagen verschickt und alle informiert die falschen zu vernichten Am tag der Wahl hat der WV Vorsitzende 2 Wahlerklärungen eingesteckt und 2 falsche Wahlzettel Von diesem Fehler war BR Vorsitzende betroffen der hat aber die falschen Unterlagen schon eingeworfen ... Er hat mit dem WVV besprochen das er einen weiteren Umschlag in die Urne wirft ... Um diesen zu erkennen wurde eine nicht ausgefüllte Wahlererkläung dazu gelegt... Ich weiß natürlich nicht ob es noch mehr gab was da so gelaufen ist...

O
Oblatixx

23.03.2014 um 14:34 Uhr

??? nix verstehen ??? Der BR-Vorsitzende hat die falschen Unterlagen, die der WVV eingesteckt hat eingeworfen und wirft noch einen blanko hinterher? Ehhhmmm, war das eine BR-Wahl? Oder doch irgendetwas auf irgendeiner unbekannten Insel?

Q
Qqqqqqqqq

23.03.2014 um 14:44 Uhr

Ist vielleicht doch zu schwer so zu erklären ...

  1. Es wurden eingesteckt je 2 Wahlerklärungen und Stimmzettel

  2. BRVor.hat zu seinem ungültigen ( wegen des Fehlers ) noch 1 Stimmzettel eingeworfen der durch die leere Wahlerklärung gekennzeichnet war...

O
Oblatixx

23.03.2014 um 16:04 Uhr

sorry, ich verstehe immer noch Bahnhof, was der da eingeworfen hat und warum?

P
polybär

23.03.2014 um 19:14 Uhr

Qqqqqqqqq, das reicht nicht um die wahl anzufechten. es geht ja nicht mal um mehr als 2 stimmen bzw zwei zettel

P
Pjöööng

24.03.2014 um 11:16 Uhr

So richtig verstehen tue ich nicht, was da passiert ist. Grob meine ich zu verstehen dass ein Wähler (der BRV) zweimal seine Stimme abgegeben hat, einmal auf einem fehlerhaften Stimmzettel und nocheinmal auf einem fehlerfreien. Wobei der fehlerfreie Stimmzettel wohl daddurch erkennbar war, dass eine nichtausgefüllte persönliche Erklärung beilag.

Das ist zwar alles im höchsten Maße unsauber, aber einen Betrug kann ich dabei nicht erkennen, da dieser Wähler ja letztendlich nur eine Stimme abgegeben hat.

B
Baleano

24.03.2014 um 11:38 Uhr

Ist ja schwierig das zu verstehen, aber wenn ein fehlerhafter nicht zu gelassener Stimmzetel angekreuzt ist, hat der WV diesen als ungültig zu erklären, und wenn ein Stimmzettel drin ist, ohne das die persönliche Erkärung unterschrieben ist, hätte dieser gar nicht eingeworfen werden dürfen durch den WV. Dann habt ihr in der Urne einen Wahlzettel mehr als abgegebene Stimmen, was leider euer Fehler ist. Wenn die 1 oder 2 Stimme/n aber keinen Einfluss haben, hakt es ab, da wird es beim Arbeitsgericht auch nicht viele Argumente für Neuwahlen geben.

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