Muss ein Kandidat zur BR-Wahl seine Wählbarkeit schriftlich nachweisen ?
In unserem Fall ist der Kandidat ein Freigänger aus einer JVA. Lt. Aussage der Anstaltsleitung wurden ihm bei Verurteilung die Bürgerrechte nicht aberkannt. Ein Mitglied des Wahlvorstandes besteht aber auf einen schriftlichen Nachweis.
Brauchen wir den ?