Zum 01.03.2013 findet ein Betriebsübergang statt. In beiden Firmen existiert jeweils ein Betriebsrat. In dem Betrieb, wo wir alle übergehen, ist BR-Mitglieder Zahl schon seit über 2 Jahren unterschritten aber nie Neuwahlen eingeleitet worden. Jetzt will der BR nach dem 01.03.2013 eine Neuwahl durchführen und den neuen Kollegen somit keine Möglichkeit geben sich auch aufzustellen. Begründung des BR: Wir sind unter der erforderlichen Zahl und wir bekommen 70 neue AN deshalb müssen wir Neuwahlen durchführen. Ist dies rechtens? Denn der BR hat schon seit Monaten Kenntnis davon, dass zum 01.03.2013 70 neue AN in das Unternehmen eintreten. Wir sind der Meinung, dass der BR (wohin der BÜ stattfinden soll) somit umgehen will, dass der "alte BR" selbst eine Liste erstellt. Wer kann uns da helfen?