Dienstplan wird zurückgezogen
Moin zusammen,
ein genehmigter Dpl. der ab Montag in Kraft treten sollte wurde heute vom AG zurückgezogen. Grund: Die anfallenden Arbeiten, für den dieser Plan und das Personal geschaffen wurden, verschieben sich um 3 Monate. Der AG möchte das nun sofort umsetzen. Wir vom BR sagen nein - Der Plan ist genehmigt und wir müssen in unseren nächsten Sitzung nun erstmal beraten wie wir mit der ganzen Sache umgehen? (z.b. Verbleib Personale) Welche Rechte/Fristen haben wir hier? Vielen Dank schonmal für Euren Rat. Mfg
Community-Antworten (13)
21.02.2019 um 11:06 Uhr
was ändert sich denn für die Kollegen?
21.02.2019 um 12:59 Uhr
2 Zeitarbeiter die wieder nach Hause geschickt werden und in 3 Monaten wieder geholt werden sollen. 2 Vollzeitbeschäftigte deren Schichten sich ändern. Vertreterbedarf 3 Mon.
21.02.2019 um 14:25 Uhr
wie ändern sich die Schichten und was bedeutet Vertreterbedarf? ist das für die Kollegen den nachteilig oder haben die jetzt nur z.B. normale Tagschicht und müssten sonst 3-Schicht arbeiten? Fehlt den Kollegen Geld oder Freizeit? Passiert so was oft bei euch oder ist das eine Ausnahme? Kann der AG was dafür dass die Arbeiten sich um 3 Monate verschieben?
viele Fragen, aber du siehst es hängt immer einiges vom jeweiligen Fall ab.
Aber einen vom BR abgesegneten Dienstplan kann der AG nicht so einfach wieder kassieren.
21.02.2019 um 14:36 Uhr
Ist die Ausnahme. Der AG ist nicht schuld. Auftraggeber wird erst 3 Mon. später fertig. Schichten ändern sich halt nur. Die 2 Kollegen waren vorher auch schon Vertreter. Tarif bleibt. Geht halt hier nur darum das ganze sauber zu verschieben um 3 Mon. Der AG will jetzt halt Montag schon raus. Wir brauchen 10 Tage bis zur nächsten Sitzung.
21.02.2019 um 15:25 Uhr
Wir brauchen 10 Tage bis zur nächsten Sitzung Wie wäre es mit einer außerordentlichen Sitzung bei diesen außerordentlichen Umständen???
21.02.2019 um 15:43 Uhr
Klar. Könnte man. Aber die Frage ist....muss ich auch. Fristen?
21.02.2019 um 15:50 Uhr
Müssen müsst ihr gar nichts. Grundsätzlich bleibt es dabei, das der AG den zugestimmten DP nicht einfach einziehen kann. Fristen gibt es gesetzlich nicht. Wenn ihr keine BV habt, in welcher z.B. Widerspruchsfristen geregelt sind, solltet ihr trotzdem so schnell wie möglich reagieren, damit die Beschäftigten planen können.
21.02.2019 um 15:59 Uhr
Gerade weil die MA schon geplant haben, zumindest die nächsten Wochen, zögern wir das hinaus. Gerade für die Mitarbeiter der Zeitarbeit. Danke für Deine Antworten.
21.02.2019 um 16:01 Uhr
Dann stehen die bei euch und haben den ganzen Tag nichts zu tun? Ja, kann man so machen.
21.02.2019 um 16:03 Uhr
Mit den betroffenen würde natürlich gesprochen :0)
21.02.2019 um 16:12 Uhr
also die Leiharbeiter werden vom Verleiher sicherlich wo anders eingesetzt werden. Wenn sich für eure Kollegen nichts zum Nachteil ändert, dann macht doch eine Sitzung, klärt das und stimmt drüber ab. Und in der Info an Cheffe kann man noch was reinschreiben wie "...also normalerweise...aber..."
21.02.2019 um 16:29 Uhr
So dachten wir. Frage bezog sich halt nur auf evtl. Fristen. Da wir solch einen Fall noch nicht hätten und im Inet o.ä. nichts gefunden haben.
22.02.2019 um 00:07 Uhr
Mich erschreckt ein Teil einer Antwort vom Fragestelle, "darum zögern wir es hinaus". Seit ihr in einer Kindergartenspielgruppe, oder Interessenvertreter eines wirtschaftlichen Unternehmens? Ist der AG im Verzug; muss der AG für die Kosten aufkommen. Heißt; können MA nicht wie geplant arbeiten muss er trotzdem bezahlen und nicht das Betriebsrisiko auf die Arbeitnehmer umwälzen.
Verwandte Themen
Kündigung - Betriebsratsanhörung bei gewerkschaftlich entsendetem Wahlvorstandsmitglied - §102 oder §103 BetrVG ?
ÄlterHallo, Ich wurde von einer Gewerkschaft als zusätzliches Mitglied Gemäß §16 BetrVG abs. 1, in den Wahlvorstand entsendet. Das wurde dem Vorsitzenden des Wahlvorstands auch schriftlich mitgeteilt. Zwe
Aufhebungsvertrag wurde von Firma zurückgezogen - wer trägt die Anwaltskosten?
ÄlterHallo, einem Mitarbeiter sollte gekündigt werden bzw. ein Aufhebungsvertrag wurde angeboten. Ein Tag vor Unterzeichnung wurde dem zu kündigen Kollegen dann auf einmal von der GF mitgeteilt, dass ma
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterIn meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi
Wochenende vor oder nach urlaub
ÄlterHallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Mona
Zustimmung Dienstplan - ohne Beteiligung des Betriebsrats aushängen?
ÄlterHallo liebe Forumsmitglieder, In unserem Betreib (Altenpflegeheim) folgende Vorgehensweise zu § 87 Abs.1 2 Heimleiter erstellt montl. Dienstplan, legt diesen dem Betriebsrat zur Durchsicht vor, Be