Erstellt am 21.02.2019 um 10:06 Uhr von rtjum
was ändert sich denn für die Kollegen?
Erstellt am 21.02.2019 um 11:59 Uhr von mike1960
2 Zeitarbeiter die wieder nach Hause geschickt werden und in 3 Monaten wieder geholt werden sollen. 2 Vollzeitbeschäftigte deren Schichten sich ändern. Vertreterbedarf 3 Mon.
Erstellt am 21.02.2019 um 13:25 Uhr von rtjum
wie ändern sich die Schichten und was bedeutet Vertreterbedarf?
ist das für die Kollegen den nachteilig oder haben die jetzt nur z.B. normale Tagschicht und müssten sonst 3-Schicht arbeiten?
Fehlt den Kollegen Geld oder Freizeit?
Passiert so was oft bei euch oder ist das eine Ausnahme?
Kann der AG was dafür dass die Arbeiten sich um 3 Monate verschieben?
viele Fragen, aber du siehst es hängt immer einiges vom jeweiligen Fall ab.
Aber einen vom BR abgesegneten Dienstplan kann der AG nicht so einfach wieder kassieren.
Erstellt am 21.02.2019 um 13:36 Uhr von mike1960
Ist die Ausnahme. Der AG ist nicht schuld. Auftraggeber wird erst 3 Mon. später fertig.
Schichten ändern sich halt nur. Die 2 Kollegen waren vorher auch schon Vertreter. Tarif bleibt. Geht halt hier nur darum das ganze sauber zu verschieben um 3 Mon. Der AG will jetzt halt Montag schon raus. Wir brauchen 10 Tage bis zur nächsten Sitzung.
Erstellt am 21.02.2019 um 14:25 Uhr von nicoline
*Wir brauchen 10 Tage bis zur nächsten Sitzung*
Wie wäre es mit einer außerordentlichen Sitzung bei diesen außerordentlichen Umständen???
Erstellt am 21.02.2019 um 14:43 Uhr von micha1960
Klar. Könnte man. Aber die Frage ist....muss ich auch. Fristen?
Erstellt am 21.02.2019 um 14:50 Uhr von nicoline
Müssen müsst ihr gar nichts. Grundsätzlich bleibt es dabei, das der AG den zugestimmten DP nicht einfach einziehen kann. Fristen gibt es gesetzlich nicht. Wenn ihr keine BV habt, in welcher z.B. Widerspruchsfristen geregelt sind, solltet ihr trotzdem so schnell wie möglich reagieren, damit die Beschäftigten planen können.
Erstellt am 21.02.2019 um 14:59 Uhr von micha1960
Gerade weil die MA schon geplant haben, zumindest die nächsten Wochen, zögern wir das hinaus. Gerade für die Mitarbeiter der Zeitarbeit. Danke für Deine Antworten.
Erstellt am 21.02.2019 um 15:01 Uhr von nicoline
Dann stehen die bei euch und haben den ganzen Tag nichts zu tun?
Ja, kann man so machen.
Erstellt am 21.02.2019 um 15:03 Uhr von micha1960
Mit den betroffenen würde natürlich gesprochen :0)
Erstellt am 21.02.2019 um 15:12 Uhr von rtjum
also die Leiharbeiter werden vom Verleiher sicherlich wo anders eingesetzt werden.
Wenn sich für eure Kollegen nichts zum Nachteil ändert, dann macht doch eine Sitzung, klärt das und stimmt drüber ab. Und in der Info an Cheffe kann man noch was reinschreiben wie "...also normalerweise...aber..."
Erstellt am 21.02.2019 um 15:29 Uhr von micha1960
So dachten wir. Frage bezog sich halt nur auf evtl. Fristen. Da wir solch einen Fall noch nicht hätten und im Inet o.ä. nichts gefunden haben.
Erstellt am 21.02.2019 um 23:07 Uhr von Dummerhund
Mich erschreckt ein Teil einer Antwort vom Fragestelle, "darum zögern wir es hinaus". Seit ihr in einer Kindergartenspielgruppe, oder Interessenvertreter eines wirtschaftlichen Unternehmens? Ist der AG im Verzug; muss der AG für die Kosten aufkommen. Heißt; können MA nicht wie geplant arbeiten muss er trotzdem bezahlen und nicht das Betriebsrisiko auf die Arbeitnehmer umwälzen.