Erstellt am 21.05.2007 um 14:26 Uhr von Konrad
Gibt es einen Wirtschaftsausschuss oder eine definierte Personalplanung ?
Eine befristete Arbeitsstelle nach Ablauf nicht neu zu besetzen ist eine unternehmerische Entscheidung.
Offenbar geht der AG, davon, aus, dass ab 01.06 weniger Arbeit anfällt, oder bleibt liegen ?
Die dann anfallende Mehrarbeit und die berechtigte Sorge der 4 MA kann der BR regeln!
Bei Mehrarbeit bezahlt oder nicht, hat der BR Mitbestimmung. Diese Genehmigung würde ich als BR konsequent nicht erteilen.
Erstellt am 21.05.2007 um 15:14 Uhr von kleinkatinka
Hallo,
wir haben keinen beschlossenen Personalentwicklungsplan und auch nichts ähnliches. Wir haben zwar so etwas wie einen Wirtschaftsausschuss, der hat aber eine derartige Maßnahme nicht eingeleitet bzw. befürwortet.
Das Problem mit der Mehrarbeit ist nur, dass die bei uns von der Geschäftsleitung bewusst nicht angeordnet wird. Sie wissen, dass die Mitarbeiter so pflichtbewusst und loyal unseren Kunden gegenüber sind, dass sie die Mehrarbeitsstunden von sich aus machen. Diese wird natürlich nicht bezahlt. Da wir ein Gleitzeitmodell haben, könnten diese Stunden später durch Freizeit abgegolten werden, hierzu ist jedoch auf Grund der Arbeitsmenge keine Zeit.
Erstellt am 21.05.2007 um 15:46 Uhr von Konrad
Hallo kleinkatinka
1. Der BR kann vom AG verlangen es zu unterlassen, in Zukunft die über vertragliche vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrstunden anzunehmen. Dahingehend die BV vorher prüfen.
2. Was passiert mit den Stunden, die auf dem Gleitzeitkonto sind ?
3 grenzenlose Loyalität und Stunden freiwillig leisten und verschenken, sorry denen ist nicht zu helfen.
Erstellt am 21.05.2007 um 16:03 Uhr von kleinkatinka
Hallo Konrad,
danke für die schnelle Antwort.
Auf welcher Basis können wir das denn verlangen? Ergibt sich das aus dem Gesetz (hab leider nichts gefunden) oder aus Rechtsprechung?
Es gibt eine uralte Dienstvereinbarung, in welcher geregelt wurde, dass am Monatsende alle über 10 hinausgehenden "Plusstunden" einfach gekappt werden. D. h. sie verfallen unwiederbringlich. Dort ist auch eine Normal-Wochenarbeitszeit von 40 h festgeschrieben.
Erstellt am 21.05.2007 um 16:18 Uhr von Konrad
BAG, Beschluß vom 29.4.2004 - 1 ABR 30/02 -
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Leitsätze:
1. Sieht eine Betriebsvereinbarung zwingend einen täglichen Gleitzeitrahmen vor, so können der Betriebsrat und bei groben Verstößen auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Überschreitung des Gleitzeitrahmens durch Arbeitnehmer verhindert.
2.Im vorliegenden Beschlussverfahren haben Betriebsrat und Gewerkschaft von der Arbeitgeberin verlangt, den Zeitausgleich nach der BV NEZE so vorzunehmen, dass kein Verfall von Arbeitsstunden mehr stattfindet. Die Arbeitgeberin soll es des weiteren unterlassen zu dulden, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten unter Missachtung der Arbeitszeitrahmen oder des Arbeitszeitgesetzes erbringen oder ein Gleitzeitguthaben aufbauen, das am Abrechnungsstichtag zum Verfall von Arbeitsstunden führt
Erstellt am 21.05.2007 um 16:23 Uhr von kleinkatinka
Danke!!!!! Das Urteil versuche ich mir gleich mal im Ganzen zu holen. Die Sache mit dem täglichen Gleitzeitrahmen nützt leider nicht viel, da der bei uns in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr liegt. Aber ich denke, daraus kann man bestimmt trotzdem was machen. Besten Dank!
Erstellt am 21.05.2007 um 22:10 Uhr von sphinx
@Kleinkatinka,
google mal "Überlastungsanzeige",
das ist sozusagen eine Mitteilung an den AG, dass das Arbeitspensum so hoch ist, dass man als AN nicht mehr die Verantwortung dafür übernehmen kann, dass fehlerfrei und den Vorgaben entsprechend alles bearbeitet werden kann.
LG