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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz Attest wieder an altem Arbeitsplatz?

C
ChriG
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin aus der Logistik ist auf Grund eines ärztlichen Attests von ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz in eine andere Abteilung versetzt worden. Jetzt soll sie für 3 Wochen an ihrer alten Arbeitsstelle eine Urlaubsvertretung machen. Ist das statthaft?

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Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

26.05.2015 um 12:35 Uhr

Was sagt denn der Arzt dazu, welcher diesen AP damals wohl als gesundheitsgefährdend attestierte ?

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ChriG

26.05.2015 um 12:48 Uhr

Das Attest ist erst 1-2 Monate alt und die Kollegin war jetzt wegen der Rückversetzung nicht wieder beim Arzt

G
gironimo

26.05.2015 um 12:49 Uhr

Wenn sie versetzt wurde, würde das ja jetzt wieder eine Versetzung sein, da sich ja offenbar die Umstände unter der die Arbeit zu erbringen ist" (§ 95 Abs. 3 BetrVG) erheblich ändern.

Und der BR könnte widersprechen, wenn es Nachteile (gesundheitliche Probleme) erkennt.

Aber erst würde auch ich erst einmal den Arzt fragen.

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