Trotz Attest wieder an altem Arbeitsplatz?
Eine Kollegin aus der Logistik ist auf Grund eines ärztlichen Attests von ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz in eine andere Abteilung versetzt worden. Jetzt soll sie für 3 Wochen an ihrer alten Arbeitsstelle eine Urlaubsvertretung machen. Ist das statthaft?
Community-Antworten (3)
26.05.2015 um 12:35 Uhr
Was sagt denn der Arzt dazu, welcher diesen AP damals wohl als gesundheitsgefährdend attestierte ?
26.05.2015 um 12:48 Uhr
Das Attest ist erst 1-2 Monate alt und die Kollegin war jetzt wegen der Rückversetzung nicht wieder beim Arzt
26.05.2015 um 12:49 Uhr
Wenn sie versetzt wurde, würde das ja jetzt wieder eine Versetzung sein, da sich ja offenbar die Umstände unter der die Arbeit zu erbringen ist" (§ 95 Abs. 3 BetrVG) erheblich ändern.
Und der BR könnte widersprechen, wenn es Nachteile (gesundheitliche Probleme) erkennt.
Aber erst würde auch ich erst einmal den Arzt fragen.
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