Erstellt am 26.05.2015 um 10:35 Uhr von ickederdicke
Was sagt denn der Arzt dazu, welcher diesen AP damals wohl als gesundheitsgefährdend attestierte ?
Erstellt am 26.05.2015 um 10:48 Uhr von ChriG
Das Attest ist erst 1-2 Monate alt und die Kollegin war jetzt wegen der Rückversetzung nicht wieder beim Arzt
Erstellt am 26.05.2015 um 10:49 Uhr von gironimo
Wenn sie versetzt wurde, würde das ja jetzt wieder eine Versetzung sein, da sich ja offenbar die Umstände unter der die Arbeit zu erbringen ist" (§ 95 Abs. 3 BetrVG) erheblich ändern.
Und der BR könnte widersprechen, wenn es Nachteile (gesundheitliche Probleme) erkennt.
Aber erst würde auch ich erst einmal den Arzt fragen.