Guten Morgen.

In unserem Haus (kleine Stiftung) gibt es jetzt Compliance-Regeln.
Hier wird u.a. gefordert, dass die priv. Nutzung des PCs auf ein Mindestmaß beschränkt wird (was auch immer das genau bedeutet...).

Ich nehme jetzt an, dass die IT-Mitarbeiter dies ja auch irgendwie kontrollieren müssen.
Daher mache ich mir nun Gedanken darüber, ob es denn überhaupt sein darf, dass die Mitarbeiter aus der IT-Abteilung (sind 2 Personen) im Grunde sehen könnten, welche Webseiten der BR aufgerufen hat und ggf. sogar, was er recherchiert hat.

Daher meine Frage:

Gibt es irgend eine Gesetzesgrundlage dafür, dass dem BR ein "abgeschotteter" PC zur Verfügung gestellt werden muss? Also ein Rechner, der von Überprüfungen durch die IT-Abteilung ausgeschlossen werden muss?

Gruß,
Pitter