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PC des Betriebsrates

M
marcusp
Nov 2016 bearbeitet

Darf die Geschäftsleitung einen Arbeitsplatz PC welcher auch für BR-Arbeit genutzt wurde nach Kündigung eines BR-Mitgliedes kontrollieren? Wichtig: Es sind Mails von gekündigten Mitarbeitern (Stellungnahmen) darauf!

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Community-Antworten (2)

E
Ernsthaft

16.05.2016 um 19:29 Uhr

Nein! Darf er nicht!

Unabhängig davon, ob es ein ausschließlich vom BR genutzter Rechner ist, oder es sich um einen Dienstrechner handelt, würde eine heimliche Durchsuchung das Persönlichkeitsrecht des AN verletzen, und wäre rechts- und grundgesetzwidrig.

Nachtrag 18:51 Uhr

Wenn er allerdings nicht mehr im Betrieb ist (gekündigt) und der BR hier nicht die Hoheit über den Rechner hat, kann der AG damit jetzt natürlich machen was er will. Dann wäre es natürlich besser gewesen, die dort vorhandenen Daten vorher endgültig zu löschen.

G
gironimo

16.05.2016 um 21:51 Uhr

.... aber vielleicht gab es ja einen Kontakt zwischen dem BR und dm AG, indem der BR darauf hingewiesen hat, dass da noch BR-Daten auf dem PC sind.

Da kann der AG dann meiner Meinung nach nicht einfach darauf zugreifen.

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