Erstellt am 17.03.2007 um 23:18 Uhr von Kölner
@Schwester Hildegard
TVöD und Arbeitsgruppen für die LOB?
Ansonsten halte ich einen BR mit neun Personen für völlig ausreichend um sich damit ganz alleine und verantwortlich zu befassen!
Erstellt am 18.03.2007 um 21:39 Uhr von Maximus
Rahmenvereinbarung zur Bildung von Arbeitsgruppen
zwischen
dem Betriebsrat der Firma ___________________
und
der Geschäftsleitung der Firma ______________________
1. Der Betriebsrat beabsichtigt, bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben nach § 28a BetrVG auf Arbeitsgruppen zu übertragen, die im Zusammenhang mit den von den Mitgliedern der Arbeitsgruppen zu verrichtenden betrieblichen Tätigkeiten stehen.
Als Arbeitsgruppen werden angesehen
– die Mitarbeiter der Forschungsabteilung des Betriebes
– die Mitarbeiter der Personalabteilung des Betriebes
– die Mitarbeiter im Außendienst.
Die Arbeitsgruppen sollen folgende betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben für die Gruppenmitglieder wahrnehmen:
– Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Lage der Pausen
– die Erstellung des jährlichen Urlaubsplans.
Der Betriebsrat wird für die Arbeitsgruppen eine verbindliche Geschäftsordnung be-schließen.
2. Der Arbeitgeber stimmt der Bildung und Abgrenzung der Arbeitsgruppen sowie dem Umfang der zu übertragenden Aufgaben zu.
_____________________, den __________________
_________________________ _____________________________
Betriebsratsvorsitzende/r Arbeitgeber
Erstellt am 20.03.2007 um 23:38 Uhr von schwester hildegard
hallo kölner,
was ist den LOB?
hallo maximus,
hast mir super weitergeholfen.
danke nochmal bis dann irgendwann