Wir sind ein Konzern mit diversen Niederlassungen. Wir haben einen Gesamtbetriebsrat aus Vertretern der Betriebsräte der einzelnen Niederlassungen. In unserer Niederlassung sind wir 5 Betriebsräte (1 BR-Vorsitzender, 1 Stellv. und 3 ordentliche Mitglieder). Der Vorsitzender ist auch als GBR Mitglied in diversen Aussschüßen tätig.
Nun meine Frage: Wenn im GBR Beschlüße gefasst werden und diese auch die einzelnen NL betreffen, kann dann der BR-Vorsitzende der NL für den gesamten NL-BR zustimmen oder ablehnen. Was kann/darf der BR-Vorsitzende alleine bestimmen und wofür muss er sich von allen BR Mitgliedern die Meinung einholen? Auch wenn es Dinge betreffen die nur die einzelne NL betrifft.