Im nächsten Jahr wir ein Mitglied (weibl. ) unseres Betriebsrats in die Altersteilzeit gehen (Freistellungsphase) und wird dann den Betriebsrat verlassen, d.h. zurücktreten.
Vor der Wahl wurde festgestellt, dass dem Geschlecht in der Minderheit (Frauen) auf Grund von § 15 Abs. 2 BetrVG mindestens 1 Sitz im Betriebsrat zusteht.
Ein Betriebrat wurde gewählt. Zusammensetzung: 3 Frauen und 2 Männer (aufgrund der Stimmenanzahl).
Die nächsthöchste Stimmenanzahl hatte dann bei der Wahl ein männlicher Bewerber, als Ersatzkandidat.
Im Falle des Rücktritts des weibl. Betriebsratsmitglieds muß der Nachrücker eine Frau ( mit der nächsthöchsten Stimmenanzahl ) sein. Ist das so richtig ???
Danke für eure Antworten im Voraus
Gruß rue