2. Gewährt der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern diese Einsichtnahme, verletzt er neben diesem Grundsatz außerdem den ungeschriebenen Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber.
Bundesarbeitsgericht vom 6.12.2000 (7 ABR 34/99)
Quelle: http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_031
Darf ich als Wahlvorstandsmitglied und Wahlbewerber im Wahlraum die Wählerliste führen???