Arbeit außerhalb der Arbeitszeit - Stunden auf jeden Fall bezahlt bekommen?
Hallo zusammen, wir haben ein paar Mitarbeiterinnen, die im Büro arbeiten. Dreimal im Jahr wird von ihnen erwartet, daß sie auf einer Messe den Stand betreuen. Diese Messen gehen von Samstag bis zum Sonntag der nächsten Woche. Nach langem Hin und Her haben sie es geschafft, pauschal einen geringen Betrag für diese Tage am Wochenende zu bekommen. Wir wußten bis jetzt nichts davon und sind der Meinung, daß sie die Stunden auf jeden Fall bezahlt bekommen müssen. Aber wo finden wir etwas dazu?
Community-Antworten (2)
17.11.2008 um 14:44 Uhr
@majojon,
schau mal ins Arbeitszeitgesetz. Dort steht auch, wie mit Mehrstunden (Überstunden) verfahren werden soll. Eine Bezahlung wird darin verneint, nur das der AG einen Ersatztag stellen muss (Ausgleichstag). Dort steht auch unter § 10 , wer, wie, wann zusätlich arbeiten darf (Wochenenden etc.).
MfG
Rapper22
17.11.2008 um 17:26 Uhr
@Rapper22
Irgendwas zu "Mehrarbeit" finde ich im ArbZG nicht... Verwechselst Du da nicht die Paragraphen zu Sonntagsarbeit (eben der Zitierte §10) mit Mehrarbeit und bin ich einfach nur Betriebsblind ?
@majojon
Die Bezahlung und die Regelarbeitszeit sind in der Regel im Arbeitsvertrag bzw. in einem evtl. gültigen Tarifvertrag geregelt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist evtl auch §612 BGB "Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn nicht anders zu erwarten". Der aber wirklich nur, wenn Arbeitsvertrag bzw. TV sich dazu ausschweigen.
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