Erstellt am 11.10.2006 um 10:37 Uhr von Klaus
Der Arbeitgeber muss gar nichts veranlassen. Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sein müssen, werden Betriebsräte gewählt. So will es das BetrVG. Wenn allerdings niemand die Wahl einleitet, bekommt auch niemand Ärger dafür.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 11.10.2006 um 10:58 Uhr von harald
es ssollte aber jemand den ärger auf sich nehmen. es lohnt sich. setz dich mit deiner gewerkschaft in verbindung. die helfen bei der durchführung der wahl. noch nicht mitglied? dan aber los
Erstellt am 11.10.2006 um 11:57 Uhr von Torsten
Hallo Annette,
ich denke, Du meinst freigestellte Betriebsräte. Dazu findest Du alles im BetrVG § 38. Ab einer Mitarbeiterzahl von 200 ist ein BR freizustellen, unter 200 kann im Einzelfall eine Freistellung erfolgen, wenn der BR den Nachweis erbringen kann, darf er sich beruhigt auf den § 37 BetrVG berufen.
MfG
Torsten
Erstellt am 11.10.2006 um 14:26 Uhr von Klaus
HÄH? Ich habe doch vorhin auf eine ganz andere Frage geantwortet. Da ging es noch darum, ab wieviel MA der Arbeitgeber eine BR-Wahl einleiten muss.
Verdammte Poltergeister hier im Forum...
Viele Grüße
Klaus