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Kann sich der Wahlvorstand auch in den Betriebsrat wählen lassen?

S
Sigma
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wer kann mir helfen? Ich will in unserer Firma einen Betriebsrat grüngen und hab auch schon viel darüber gelesen. Leider muss ich mid deshalb Sorgen um meinen Arbeitsplatz machen (27 Beschäftigte) Diese sind zum grossen Teil auch nicht bereit sich öffentlich daran zu beteidigen. Deshalb meine Frage: Kann ich mit 2 Kollegen zur Wahl des Wahlvorstands aufrufen,wir uns zum Wahlvorstand und hinterher auch in den Br Wählen lassen?Muss ich das bei Gericht anmelden,Wie hilft mir eine Gewerkschaft?

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

28.01.2006 um 13:27 Uhr

Verreinfachtes, zweistufiges Wahlverfahren...leider müssen es DREI WV sein, zwei geht nicht!

B
blitz

28.01.2006 um 13:28 Uhr

Hallo Sigma,

relativ einfach. Richtig ist, du suchst dir 2 weitere Kollegen und Ihr zu Dritt geht zu irgend einer Gewerkschaft und erklärt dort euer Problem und euren Willen. Dann läuft alles ganz, ganz diskret ohne das Ihr Antragsteller euch outen müsst. Der AN bekommt eure Namen nicht mal auf Anfrage genannt, im Anfechtungsfall werden diese eure Namen bei einem Notar hinterlegt. Dann wird die Gewerkschaft namentlich die Berufung eines Wahlvorstand beim Arbeitsgerich beantragen. Noch seit ihr anonym ! Lasst den Job des Wahlvorstands ruhig die Gewerkschaft machen, Ihr kennt euch nicht aus und könntet Fehler Machen. Erst bei den Bewerbungen um den Betriebsrat werdet Ihr aktiv "...weil es ja jemand machen muss" . Allerdings bedenkt, Betriebsrat ist kein Zuckerschlecken !

B
blitz

28.01.2006 um 13:31 Uhr

Hallo von Kölner,

Sigma schreibt doch "Kann ich mit 2 Kollegen". 1 + 2 = 3 ... nach Adam Riese!

Wieso dann deine o.g. Antwort ? Nur flüchtig gelesen, oder bin ich zu dumm ?

H
Heini

28.01.2006 um 14:55 Uhr

Um zur Gewerkschaft zu gehen und dort um die nötige Unterstützung zu bitten werden keine 3 AN benötigt. Das ist Quatsch, das kannst du auch alleine machen. Voraussetzung wäre sicherlich, dass du Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft bist. Ob die Gewerkschaft auch aktiv wird, kann dir hier aber keiner vorhersagen.

Du und noch zwei weitere Kollegen, also insgesamt 3 AN des Betriebes haben das Recht alle AN des Betriebes zu einer Wahlversammlung einzuladen in der der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt wird. Die ersten drei Unterzeichner auf der Einladung zur Wahlversammlung haben ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung den besonderen Kündigungsschutz.

B
blitz

28.01.2006 um 15:18 Uhr

Hallo Sigma,

ich ahnte schon von Heini weiß es besser lach......, also sicher kannst du auch allein zur Gewerkschaft gehen, aber da du eh zwei Mitstreiter brauchst, geht mal zu Dritt hin. Glaub mir ich bin grundsätzlich kein Freund der Gewerkschaft, weil sie auch viel Mist macht und sicher musst du dann auch Mitglied werden. Der Teilnehmer von Heini hat natürlich Recht wenn er schreibt auch du und zwei weitere Arbeitnehmer können zur Wahlversammlung einladen. Aber bedenke, trotz Kündigungsschutz in dieser Phase und auch in einer kurzen Zeit danach bist du "gebrandtmarkt". Und für den Horrorfall das keiner der anderen Mitarbeiter zur Wahlversammlung erscheint, oder später keine Vorschlagsliste die nötigen Unterschriften verzeichnen kann weil keiner der anderen Mitarbeiter aus Angst will und vielleicht auch einer deiner Mitstreiter "kalte Füße " bekommt, kann es auch das "aus" für dich sein !ß Nimm lieber den sicheren Zug und laß die Gewerkschaft für dich im Vordergrund agieren. Und zu Dritt zur Gewerkschaft gehen ist sicher kein Quatsch, es "untermauert" euren Willen und dann passiert auch sicher etwas.

Und dir lieber von Heini, werte nicht immer andere Stellungnahmen als Quatsch ab, sonnst stehst du mal als Quatschkopf da ! lol

K
Kölner

28.01.2006 um 15:46 Uhr

Asche auf mein Haupt... habe die falsche Flucht ergriffen und leider nur flüchtig gelesen. Drei reichen, drei sind es, dann ist alles gut...

M
mumie

28.01.2006 um 16:00 Uhr

Ich denke, der Vorschlag von Heini ist besser. Denn wenn die Gewerkschaft eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einberuft, gibt es einen kurzen Zeitraum in dem die 3 keinen besonderen Kündigungsschutz haben. Der beginnt dann erst, wenn sie als Wahlvorstand vorgeschlagen sind. Wenn die 3 aber selber zu dieser Betriebsversammlung einladen, dann haben sie von diesem Moment an den besonderen Kündigungsschutz. - Die Gewerkschaft bleibt aber beratend dabei. Am besten ist, wenn die 3 genau das machen, was die Gewerkschaft ihnen rät! Die Gewerkschaft ist dann auch bei der Wahl des Wahlvorstandes dabei! Und kann diese Versammlung leiten. ---

Allerdings muß ich zugeben, das ich mich mit dem vereinfachten Verfahren nicht auskenne. Aber ganz bestimmt die Gewerkschaft.

Und überhaupt: 3 Leute reichen. Der Betriebsrat besteht ja dann voraussichtlich auch aus 3 Leuten. Da brauchen die 3 dann keine kalten Füße bekommen. Die Frage war ja, ob sich der Wahlvorstand hinterher auch in den Betriebrat wählen lassen kann. Antwort: Ja! Kann er.

F
ferdi

29.01.2006 um 19:53 Uhr

@ mumie, in Tendenzbetrieben kann der Wahlvorstand sich nicht in den Betriebsrat wählen lassen.

ferdi

K
Kölner

30.01.2006 um 10:42 Uhr

Liebe ferdi...diese Aussage ist absoluter Quatsch und eigentlich nicht geeignet hier länger zu stehen.

Wo kommen diese Weisheiten denn bloss immer her?

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