Hallo Freude und Kolegen,meine Frage:Muß der Betriebsrat, dem ARBEITGEBER die Begründung Schriftlich mitteilen, wenn man durch seine Betriebsrattätigkeit von seiner Vertragsarbeit fern bleibt?
Reicht es aus Ihm mitzuteilen,das man aus Gründen seiner Betriebsratsarbeit seine Vertragsarbeit später antritt?
Grund ist, ich wurde von einem AN gebeten Ihn zum Arbeitgericht zu Begleiten.
Es handelt sich hier um eine Unwirksame Kündigung.
In der Kündigung wird Behauptet ,das der Betriebsrat diese zugestimmt hat.
Dem ist nicht so.Der Betriebsrat wurde nie gehört.